Irgendwie steht die Gesetzgebung bei der Handynutzung im Auto noch auf der „Leitung“. Denn eigentlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt strikt verboten. Sogar das bloße Aufnehmen des
Handys, um nur mal schnell die Nummer abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken, ist eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 40 Euro. Wer aber das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das geht aus einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: III – 1RBs 284/14) hervor.
Nur: Diese Logik soll noch einer verstehen. Was ist, wenn das Handy bei Tempo 200 auf der Autobahn plötzlich klingelt. Das Aufnehmen und Weiterreichen dürfte bei dieser Geschwindigkeit ebenfalls eine lebensgefährlich Ablenkung sein. Genau das aber will der Gesetzgeber verhindern. Und wer schaut bei dieser Gelegenheit nicht doch mal schnell aufs Display, bevor er das Telefon seinem Beifahrer gibt? Und der kommt dann mit der Technik nicht zurecht, weil es ein brandneues Smartphone ist. In diesem Fall muss der Fahrer doch kurz selbst Hand anlegen oder seinem Mitfahrer fix mit der Bedienungsanleitung vertraut machen. Nicht auszudenken, wie viele Meter er bei diesem Tempo im „Blindflug“ zurücklegt. mid/rlo
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