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Handybenutzung – Handyverbot

Gilt das Handyverbot auch auf der Standspur?

Ja, ein Handyverbot gilt auch auf der Standspur.

Ein Kraftfahrzeugführer, der auf der Standspur der Bundesautobahn bei laufendem Motor hält und mit seinem Handy telefoniert, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.
Denn die Standspur bildet zusammen mit der angrenzenden Fahrspur eine Fahrbahn im Sinne des Rechts, sodass der Kfz-Führer am fließenden Verkehr teilgenommen hat. bg

So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az:2SsOWI84/08


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