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Grober Verkehrsverstoß – Auf der Busspur kann es teuer werden

Kollidiert ein Autofahrer beim Linksabbiegen mit einem Auto, das auf der entgegenkommenden Busspur gefahren ist, haftet der Linksabbieger lediglich für

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40 Prozent des entstandenen Schadens. Das Amtsgericht Aachen hat entschieden, dass die verbotswidrige Nutzung der Busspur einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, als die Außerachtlassung der Sorgfalt beim Abbiegen (Az. 101 C 259/11).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline () berichtet, wollte ein Autofahrer nach links in eine Tankstelleneinfahrt abbiegen. Aus der Gegenrichtung ist ein anderes Fahrzeug auf der Busspur gefahren und wollte ebenfalls auf das Tankstellengelände einfahren. Die Fahrzeuge stießen zusammen und keiner der beiden Autofahrer wollte Schuld am Unfall gewesen sein. Der Fahrer auf der Busspur ging vor Gericht, um die Schuldfrage zu klären. Seiner Meinung nach habe der Linksabbieger ihm die Vorfahrt genommen. Die Busspur habe er nur benutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden, da er sowieso abbiegen wollte.

Ganz so einfach war die Sache aber dann doch nicht. Das Gericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass beide Seiten Schuld am Unfall haben. Der Linksabbieger hätte den Unfall laut Richter vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem habe der Kläger 60 Prozent des Schadens zu übernehmen. „Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren wiegt hier schwerer als die Vorfahrtsmissachtung“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Nolting (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). D-AH/ea www.deutsche-anwaltshotline.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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