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Grob fahrlässig – Nur eine Sekunde

Eine einzige Sekunde Unachtsamkeit bei Tempo 100 verursacht schon eine „Blindfahrt“ von 28 Metern,

darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hin. Und jeder weiß, wie oft solche Sekunden stattfinden, wenn auf dem Weg zum Urlaubsort einige hundert Kilometer zurückgelegt werden müssen.

Da wird die CD gewechselt, die Zigarette ausgedrückt, den Kindern auf der Rückbank eine Flasche Wasser gereicht und dann ist da natürlich noch das Handy: Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, gefährdet mit seinem leichtsinnigen Verhalten nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskiert auch ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Allein 2007 wurden rund 392.000 deutsche Autofahrer mit dem Handy am Ohr erwischt – 54.000 mehr als im Jahr zuvor. Dabei sind Headsets und Bluetooth-Freisprecheinrichtungen mittlerweile zu erschwinglichen Preisen verfügbar.

Am sichersten ist es übrigens, rechts ran zu fahren und zurückzurufen. Denn wer unterwegs telefoniert und in einen Unfall verwickelt wird, haftet unter Umständen mit. Ausschlaggebend ist hier, ob der Betreffende grob fahrlässig gehandelt hat. djd


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