Viele Unfallbeteiligte wissen in ihrer ersten Aufregung nicht, was zu tun ist. Das erste Gebot nach einem Verkehrsunfall sollte immer lauten: Ist erste Hilfe zu leisten, sind Notarzt und Rettungsdienst zu verst?ndigen? Aber auch bei weniger schweren Unf?llen ohne Personenschaden, gilt es, einen klaren Kopf zu behalten. Anstatt sich in widerspr?chliche Aussagen zu verstricken, kann es hilfreich sein, erst einmal gar keine Aussage zum Unfallhergang zu treffen und damit fehlerhafte Schuldeingest?ndnisse zu vermeiden. Denn oft liegen die Dinge doch anders, als sie sich auf den ersten Blick darstellen.
Sollte ein Sachverst?ndiger eingeschaltet werden?
Sie haben als Gesch?digter das Recht, einen unabh?ngigen Sachverst?ndigen Ihrer Wahl mit der Feststellung der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten f?r dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners ?bernehmen. Ausnahme: Im Voraus war erkennbar, dass es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt hat. In diesem Fall sollten Sie einen Kostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt einholen und den Schaden dementsprechend abrechnen. F?r die Dauer der Reparatur k?nnen Sie grunds?tzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, um einen Abzug wegen Eigenersparnis zu vermeiden. Wenn Sie keinen Mietwagen brauchen, k?nnen Sie f?r die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges eine pauschale Nutzungsausfallentsch?digung geltend machen.
Ein Expertenrat hilft bei der
optimalen Schadensregulierung. Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, um Schadensersatz zu erhalten?
Sie allein entscheiden, ob Sie das besch?digte Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Die Versicherung hat kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem besch?digten Fahrzeug machen und kann grunds?tzlich auch keine Nachweise dar?ber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht. Den Schadensersatz k?nnen Sie auch ohne Rechnung allein auf Grundlage des Sachverst?ndigengutachtens geltend machen. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie allerdings nur erstattet, wenn Sie eine entsprechende Rechnung der Reparaturwerkstatt vorlegen.
Welche Anspr?che stehen mir bei Verletzungen zu?
Bei einer K?rperverletzung oder Gesundheitsbesch?digung infolge eines Verkehrsunfalls besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von der Krankenversicherung ?bernommen werden. Versteckte gesundheitliche Folgesch?den sind bei Verkehrsunf?llen keine Seltenheit. Manchmal leider auch mit einer lebenslangen, mehr oder minder gro?en Einbu?e an Lebensqualit?t verbunden. Dieses Risiko sollte auf jeden Fall Grund genug sein, keinesfalls vorschnell am Unfallort einen Anspruchsverzicht zu unterschreiben.
Wie sollte ich mich als Unfallgesch?digter verhalten? Darf ich einen Anwalt einschalten?
Die Statistik zeigt: Unfallgesch?digte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelm??ig einen deutlich h?heren Schadensersatz als Gesch?digte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Anwaltskosten muss grunds?tzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen. Nur ausnahmsweise ist dies von der Rechtsprechung verneint worden, z. B. als es lediglich um die Besch?digung einer Leitplanke ging und nicht um einen Unfall zwischen zwei Personenwagen. (AG Pforzheim Az: 2 C 590/01)
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