Muss man wegen einem Handyverstoß persönlich vor Gericht erscheinen oder genügt die Vertretung durch einen Anwalt? Was meinen Sie?
Wird ein Autofahrer beim verbotenen Handy-Telefonieren erwischt, muss er in der Hauptverhandlung persönlich vor Gericht erscheinen und kann sich nicht nur durch seinen Anwalt vertreten lassen. Auch wenn es lediglich um ein geringes Bußgeld in Höhe von 54 Euro geht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. IV-1 RBs 144/11).
Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war der Verkehrssünder zum Gerichtsverfahren nicht erschienen. Dadurch hatte der als Zeuge geladene Polizist Schwierigkeiten, sich an den konkreten Fall zu erinnern. „Für eine solche Erinnerung ist es in der Regel tatsächlich notwendig, an den optischen Eindruck des Betroffenen anzuknüpfen“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer dieses Phänomen. Zumal hier der Verstoß vier Monate zurück lag und der Beamte in dieser Zeit mit einer Vielzahl ähnlicher Vorfälle zu tun hatte. Dadurch war seine Erinnerung verblasst und es hätte erst wieder des Erscheinungsbildes des Autofahrers bedurft, um sie zurückzurufen. li/mid
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