Die Einnahme von Arzneimitteln kann weitreichende Folgen haben.
Erkältungszeit ist Medikamentenzeit. Gerade Autofahrer sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und ihren gesundheitlichen Zustand und die Notwendigkeit einer Autofahrt gut gegeneinander abwägen. Denn neben den direkten Folgen einer Erkrankung kann auch die Einnahme von Medikamenten zu einem Verlust der Fahrtauglichkeit führen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
Die Einnahme von Arzneimitteln kann weitreichende Folgen haben. Autofahrer sollten daher genau prüfen, ob die Medikamente ihre Fahreignung einschränken. Gerade die Einnahme von Schmerzmitteln kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Und selbst vermeintlich profane Schnupfen- und Hustenmittel können Auswirkungen auf die Fahr-tauglichkeit haben, da einige Präparate neben Alkohol beispielsweise auch Codein enthalten. In Kombination mit Alkohol werden derartige Substanzen noch gefährlicher. Denn viele Schnupfen- und Hustenmittel verstärken die Wirkung von Alkohol oder sie verzögern den Alkoholabbau. Die Folge: Bei einer Kontrolle liegt der Blutalkoholwert schnell höher als erwartet.
Folgen kann auch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten haben. Wird dieses bekannt, kann die Fahrerlaubnisbehörde im Zweifel eine Eignungsprüfung verlangen. Insoweit sollte bei Medikamenten immer der Beipackzettel gelesen und mit dem Arzt gesprochen werden, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird und wie viele Stunden nach der Einnahme man wieder ein Fahrzeug führen darf.
Unabhängig von der der Einnahme von Medikamenten können auch chronische Erkrankungen zum Verlust der Fahrtauglichkeit führen. So wurde zum Beispiel einem an Diabetes erkrankten Mann das Führen eines Mofas untersagt, nachdem er in Folge einer Unterzuckerung einen Unfall verursacht hatte. Gerade chronisch Kranke sollten sich vor leichtfertigen Äußerungen gegenüber der Polizei hüten, warnt das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de.
So gab zum Beispiel ein an der Parkinson-Krankheit leidender Fahrzeugführer nach einem Unfall gegenüber den Beamten an, er habe infolge seiner Erkrankung das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt. Die Äußerung kostete den Mann den Führerschein. Denn im Falle von Parkinsonscher Krankheit ist die Fähigkeit, Personenkraftwagen sicher zu führen, nach Auffassung der Gerichte nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichteren Fällen gegeben.
Wer mit gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen hat, sollte ganz genau prüfen, ob er sich in seinem Zustand hinter das Steuer setzen darf. Denn unabhängig von einem drohenden Führerscheinverlust geht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand immer auch ein erhebliches Unfallrisiko einher.
Infos: www.straffrei-mobil.de
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