Vergewissert sich ein Fußgänger vor einem haltenden Wagen nicht durch Blickkontakt,
dass dieser ihn sicher passieren lässt, so trägt er eine Mitschuld an einem daraus entstandenen Unfall. So urteilte das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 4543/13).
Gericht: Autofahrer hatte vorher angehalten
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte eine Fußgängerin eine Straße überqueren. Als ein Kleintransporter vor ihr anhielt, ging sie los. Sie vergewisserte sich allerdings nicht durch Blickkontakt, ob der Fahrer sie auch passieren lassen würde. Als dieser ohne Vorwarnung wieder anfuhr, kam es zu einem Zusammenstoß. Dabei verletzte sich die Frau an Schulter und Hüfte und bekam vom Autofahrer 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Das reichte der Frau aber nicht. Sie behauptete, wegen des Unfalls bleibende Schäden davon getragen zu haben und arbeitsunfähig zu sein. Sie wollte deswegen unter anderem ihr Gehalt, das sie durch den Unfall bis zur Rente verloren habe, ersetzt bekommen.
Das Oberlandesgericht München gab der Frau teilweise recht. Der Autofahrer hafte im Straßenverkehr grundsätzlich für Schäden, die mit seinem Pkw verursacht werden. Hier allerdings nur zu 75 Prozent, da die Dame am Unfall eine Mitschuld trage. Aus dem Gutachten der Polizei ergebe sich eindeutig, dass der Wagen vor dem Zusammenstoß angehalten habe. Erst als er wieder anfuhr, kam es zu dem Unfall. „Die Frau hätte sich also mit Blickkontakt vergewissern müssen, ob der Autofahrer sie passieren lässt“, weiß Rechtsanwalt Frank Böckhaus die gesetzliche Regelung (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Da sie dies nicht tat, sei ihr eine Mitschuld an dem Unfall zu geben. Ihr stehe aber trotzdem Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro und Schadensersatz zu. Allerdings eben abzüglich der 25 Prozent ihrer eigenen Mitschuld. Ansprüche auf lebenslangen Gehaltsersatz habe die aber Frau nicht, urteilte das Gericht. Nürnberg (D-AH/fk)
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