Führerscheinentzug
Tipps und Infos
Der Führerscheinentzug dauert in der Regel mindestens 6 Monate, danach kann der Führerschein durch eine Nachschulung wieder neu beantragt werden. Hier finden Sie wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie Ihren Führerschein wieder bekommen.
Wie bekomme ich meinen Führerschein nach einem Fahrverbot wieder?
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, entweder durch das Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist der Führerschein ungültig.
Der Führerschein muss dann nach Ablauf der Frist, in den meisten Fällen mindestens sechs Monate, neu beantragt und ausgestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dafür Bedingungen zwingend zur Auflage machen. Diese Bedingungen sind Nachschulungen oder das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung:
- Der Entzug der Fahrerlaubnis dauert immer mindestens 6 Monate.
- Die Zeit eines vorläufigen Führerscheinentzugs nach § 111a StPO wird im Urteil nicht mit angerechnet, jedoch wird diese Zeit bei der Bemessung des Entzugszeitraums vom Richter berücksichtigt.
- Der Führerscheinentzug erfolgt anders wie beim Fahrverbot klassenweise. Das heißt, wenn der Auto-Führerschein entzogen wird, darf man trotzdem noch mit dem Mofa weiterfahren. Im Gegensatz dazu, erfasst ein Fahrverbot alle Kraftfahrzeuge, also auch das Mofa.
Hinweis: Führerschein nicht im Ausland erschwindeln
Einige Autofahrer glauben, in einem EU-Nachbarland ein paar Fahrstunden zu nehmen und dann sind sie bereits im Besitz einer neuen Fahrerlaubnis, mit der sie auch in Deutschland fahren dürfen. So einfach ist das nicht. Der in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein darf in Deutschland nur dann ohne Strafe benutzt werden, wenn der Autofahrer mindestens 180 Tage in dem EU-Land gewohnt haben. Wurde dieser Mindest-Aufenthalt nicht eingehalten und der Autofahrer auf Deutschlands Straßen erwischt, so wird eine Strafe fällig und ein gültiger Führerschein muss nach Absolvierung einer MPU trotzdem noch erworben werden.
Interessante Urteile rund ums Thema Fahrverbot und Führerscheinentzug
Es gibt auch Ausnahmen vom Fahrverbot
Gerichtsurteil Oberlandesgericht – Will ein Richter einem Verkehrssünder ein Fahrverbot auferlegen, so hat dieser zu prüfen, ob nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeugarten Gebrauch zu machen ist. Ist unter diesen Voraussetzungen der Betroffene bei der Berufsfeuerwehr beschäftigt, so kann es zulässig sein, die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr von einem Fahrverbot auszunehmen. Um unverhältnismäßige berufliche Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden, sind jedenfalls solche Beschränkungsmöglichkeiten wohlwollend zu prüfen. jlp
Kein automatischer Führerscheinentzug für einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Gefährdung
Urteil LG München – Einem Berufskraftfahrer, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, muss nicht automatisch der Führerscheinentzug drohen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn dieser nicht vorbestraft ist und wenn seit der einzig verurteilten Tat jetzt mehr als ein Jahr vergangen ist und der Kraftfahrer in dieser Zeit schon wieder 125.000 Kilometer völlig beanstandungsfrei zurückgelegt hat. Auch die Anordnung eines Fahrverbots kommt in solchen Fällen, bei einem einmaligen Versagen, nicht in Betracht. jlp
Landgericht München I, Az.: 26 Ns 497 Js 109 227/03
Führerscheinentzug für Reifenstecher
Urteil OLG Karlsruhe – Ein Reifenstecher, der unter Benutzung seines eigenen Pkw zu einer Straße fährt, um dort die Reifen an anderen Fahrzeugen zu durchstechen (hier: 96 Fälle) ist grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet, weil er damit rechnen muss, dass die so von ihm beschädigten Fahrzeuge während der Fahrt unkontrolliert ausbrechen und dass so schwerste Unfälle entstehen können. Ein Führerscheinentzug ist zudem auch dann möglich, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist. jlp
Nützliche Hinweise zum Thema Führerscheinentzug sowie Tipps und Infos rund um die Fahrerlaubnis:
- Der Weg zur Motorrad-Fahrerlaubnis A1 ohne zusätzliche Führerscheinprüfung – Autofahrer dürfen nun mit ihrem Pkw-Führerschein auch ein 125-Kubik-Motorrad fahren. Voraussetzung ist der Besitz des Autoführerscheins seit mindestens 5 Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren. Die neue Fahrerlaubnis für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 15 PS Leistung nennt sich B196.
- Verkehrsregeln, Verletzungsrisiko, Fahrverbote – Laut einer Verkehrssicherheitskampagne des Automobilclubs ACE missachten knapp 40 Prozent der Autofahrer und etwa 36 Prozent der Radfahrer regelmäßig die Verkehrsregeln im Straßenverkehr. Bei schweren Verkehrsdelikten droht Bußgeld, ein Punkteeintrag und Führerscheinentzug.
- Führerscheinentzug nach Cannabiskonsum – Der Verwaltungsgerichtshof Bayern beschloss Folgendes: Wer im Straßenverkehr ausschließlich einmalig durch Einfluss von Cannabis auffällt, der verliert nicht automatisch sofort seine Fahrerlaubnis.
- Führerschein Verfallsdatum – Nach dem Gesetz haben die Inhaber bisheriger Führerscheine Zeit bis 2033, auf den aktuellen Führerschein im Kreditkartenformat zu wechseln. Die Bundesländer wollen nun das Verfallsdatum für gültige Alt-Führerscheine verkürzen und den Umtausch der Fahrerlaubnis so vorziehen, dass dieser bereits 2024, also in rund acht Jahren, abgeschlossen ist. Grund für den vorgezogenen Führerscheinumtausch soll die notwendige Entzerrung der bevorstehenden Anträge sein sowie eine Entlastung der Behörden.
- Strafe für Temposünder – Hier finden Sie die sieben häufigsten Fragen nach Geschwindigkeitsverstößen wie beispielsweise „Ich habe das Tempo-30-Schild glatt übersehen, lohnt sich ein Einspruch?“, „Sind die Messgeräte zuverlässig?“ und ihre Antworten.
- Wut im Straßenverkehr – Führerscheinentzug bei Gewalttaten
- Auch bei Passivrauchen von Cannabis kann der Führerschein entzogen werden
- Bei Fahrerflucht drohen nicht nur Punkte in Flensburg, Geldstrafen sowie Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz
- Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad – Wer die MPU nicht besteht, verliert seinen Autoführerschein
- Neuregelung des Punktsystems – Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg
- Restalkohol – Konsequenz Führerscheinentzug und Geldstrafen
- Wer mit mehr als 1,1 Promille fährt, dem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen
- Kein Entzug des Führerscheins für einen betrunkenen Fußgänger?