Bereits mit 17 Jahren dürfen sich Fahranfänger hierzulande ans Steuer eines Autos setzen. Vorausgesetzt,
eine zuvor benannte Person fährt als Beifahrer mit. Das begleitete Fahren soll Sicherheit im Fahralltag vermitteln, ohne durch die ständige Anwesenheit eines Fahrlehrers gegängelt zu werden. Deshalb darf auch nicht jeder Begleitperson werden.
Unabhängig von der Länge der Fahrt muss beim Führerschein mit 17 Jahren aber stets eine Begleitperson mitfahren. Deswegen sollte jemand gewählt werden, mit dem man auch sonst viel Zeit verbringt. Meist ist dies ein Elternteil, allerdings können auch mehrere Personen benannt und so zeitliche Probleme vermieden werden. Jede Begleitperson muss laut dem ARAG-Experten mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und nicht mehr als drei Punkte in dem Flensburger Verkehrszentralregister haben. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, darf der Führerscheinaspirant überhaupt nicht ans Steuer.
Während für den Fahrneuling Alkohol absolut tabu ist, darf der Begleiter höchstens 0,5 Promille Blutalkoholgehalt haben. Bei einem Regelverstoß – ob von dem Begleiter oder vom Fahrer selbst verursacht – kann der Fahrer seinen Führerschein wieder abgeben. Für die Neuerteilung ist dann die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Hinzu kommen noch ein Bußgeld und eine verlängerte Probezeit. bp/mid
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