Um den Ferienreiseverkehr zu entlasten hat der Bund für Juli und August das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhänger auch auf den
Sonnabend ausgedehnt. Verstöße werden mit bis zu 150 Euro Bußgeld geahndet. Auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, dürfen Transporte zwischen 7 und 20 Uhr nur in Ausnahmefällen fahren.
Das Bundesverkehrsministerium hat zudem die Länder um weitere gezielte Maßnahmen zur Stauvermeidung gebeten. Straßenbauarbeiten sollen beschleunigt vorangetrieben und Baustellen nur im unbedingt notwendigen Umfang sowie in einem für den Ferienverkehr verträglichen Rahmen eingerichtet werden. Bedarfsumleitungsstrecken sollen freigehalten werden. Im Juli und August sollen auf diesen Strecken keine Baustellen eingerichtet werden.
Darüber hinaus sollen genehmigungspflichtige Schwertransporte im Juli und August möglichst nur von 22 bis 6 Uhr erlaubt werden. Transporte außerhalb der Nachtstunden sollen nur in besonders dringenden Fällen zugelassen werden. Fahrzeuge der Bundeswehr sollen die Hauptreisestrecken nur befahren, wenn ihr Einsatz dringend erforderlich ist. ampnet/jri
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