Sie sind hier:   Startseite / Bußgeldkatalog – Fahrverbot

Fahrverbot – Straßenverkehrsgesetz (StVG) Paragraf 25

Ein Fahrverbot kann gemäß Bußgeldkatalog bei ganz unterschiedlichen Zuwiderhandlungen drohen. Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Fahrverbote, z. B. Gründe für einen Führerscheinentzug, Dauer eines Fahrverbotes.

Antworten auf Ihre Fragen.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Im Regelfall wird ein Fahrverbot für eins bis sechs Monate ausgesprochen. Dabei wird der Führerschein bei einer Polizeiwache oder einer Verwaltungsbehörde abgegeben und nach Ablauf des Fahrverbotes kann man sich den Führerschein wieder abholen.

Es gibt natürlich auch generelle Fahrverbote, an die man sich halten muss:

  1. Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen in Deutschland und für über 3,5 Tonnen in der Schweiz.
  2. Wochenendfahrverbot für Lkw in Österreich. Dies gilt jedoch nur für Samstag und Sonntag.
  3. Fahrverbot in Umweltzonen in Deutschland, meist sind das Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit Feinstaub belastet sind. Hier dürfen in der Regel nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 dürfen nicht mehr in den ausgewiesenen Umweltzonen fahren.

Führerscheinentzug – Entziehung der Fahrerlaubnis:

Als Nachweis, dass man in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, erhält man den Führerschein. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, bedeutet dass, Ihr Führerschein wird eingezogen und ist somit ungültig.

Wann droht ein Fahrverbot?

Es kann beispielsweise folgende Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis geben:

  • Fahren trotz Drogen- oder Alkoholkonsums
  • Unfallflucht oder Straßengefährdung
  • Punkte in Flensburg (bei 8 oder mehr Punkten oder bei Verweigerung einer angeordneten Teilnahme an einem Aufbauseminar)
  • Körperliche Gebrechen, die nicht durch technische Unterstützung ausgeglichen werden können (z.B. Blindheit auf einem Auge oder Taubheit)
  • Altersbedingte Fahrunfähigkeit

Wenn die zuständige Verwaltungsbehörde an der Fahrtüchtigkeit einer Person zweifelt, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch so genannt MPU, angeordnet. Sollte man diese Untersuchung verweigern, wird allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen.

Was kann man bei einem Fahrverbot tun?

Wurde die Fahrerlaubnis durch das Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen, ist Ihr Führerschein ungültig. Nach Ablauf der Sperrfristen kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Entsprechende Antragsformulare gibt es bei der Stadt oder beim Landratsamt in der Abteilung „Führerscheinstelle“.

In folgenden Fällen werden zusätzliche Auflagen sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung – MPU – angeordnet:

  • der Betroffene führte ein Fahrzeug wiederholt trotz Alkoholkonsums und fiel deshalb auf (dies gilt in der Regel auch, wenn man als Radfahrer oder Fußgänger auffällt)
  • der Betroffene führte ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr
  • bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit muss der Nachweis einer erfolgreichen Entziehungskur nachgewiesen werden. Es bedarf hierzu mindestens 1 Jahr Abstinenz sowie ein positives Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen wurde, sind Sie verpflichtet, eine neue theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

Der Besuch der Fahrschule ist dazu notwendig.

Interessante Informationen rund um das Fahrverbot:

Bußgelder aus der Schweiz – Wer einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, sollte diesen auf keinen Fall wegwerfen. Seit 01. Mai 2024 werden nicht bezahlte Bußgelder für Strafen ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken aus der Schweiz auch in Deutschland eingetrieben. Das regelt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Punkte in Flensburg gibt es aber nicht, auch Fahrverbote haben keine Auswirkungen in Deutschland.

Bußgeldkatalog-Verordnung – Die geänderte StVO gilt seit 09. November 2021. Der Bundesrat billigte im Oktober 2021 die entschärfte Neufassung. Es gelten unter anderem deutlich höhere Strafen bei Rasern und Parkverstößen. Das ursprünglich vorgesehene härtere Verhängen von Fahrverboten entfällt.

Straßenverkehrsordnung – Novelle 2020 – Die wegen eines Formfehlers wieder zurückgenommene Änderung der StVO liegt weiter auf Eis. 

Fahrverbot bei Cannabiskonsum – Der Verwaltungsgerichtshof Bayern beschloss mit Urteil AZ 11 CS 1467/16, dass bei einem ausschließlich einmaligen Cannabiskonsum am Steuer es nicht automatisch zum Führerscheinentzug kommen muss.

Geblitzt worden? – Nur selten kommen Temposünder um eine Strafe für ihre Verkehrsdelikte davon. Die häufigsten Fragen nach Geschwindigkeitsverstößen sind beispielsweise “ Kann ich mein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln?“, „Reicht ein schlechtes Foto?“ und viele mehr. Hier finden Sie die Antworten auf diese oder ähnliche Fragen.

Gerichtsurteil – Fahruntauglichem Rentner wird der Führerschein entzogen.

Richtige Bereifung – Wurde mehr Relevanz mit der Punktereform eingeräumt?

Führerscheinentzug – Ist der Führerschein bei 30 km/h auf der Autobahn weg?

Promillefahrt – Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kfz erwischt wird, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen.

Fahrverbot für kranke Autofahrer.

So schnell kann der private Führerschein weg sein.

Hohe Bußgelder für Wiederholungstäter.

Verkehrsrecht – Was ist richtig, was ist falsch?

Bußgeld und Fahrverbot für zu dichtes Auffahren.

• gelesen 5.116 views




Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben