Fahrräder sind in Hausratpolicen mitversichert. Hierzu Tipps und Infos
Fahrraddiebstahl: Langfingern keine Chance
Gute Schlösser und Codierung helfen gegen Diebstahl / Fahrräder sind in Hausrat-Policen mitversichert / Zusatzversicherung für Radreisen
Ob Mountainbiker im Sportdress, Schulkinder mit bunten Helmen oder Anzugträger auf dem Citybike: Fahrradfahrer haben wieder Hochsaison in Deutschland. Das liegt nicht nur an den steigenden Temperaturen. Auch die hohen Benzinpreise lassen immer mehr Menschen aufs Rad steigen. Doch Vorsicht: Schnell wird die Fahrt zum Job oder zum Shoppen in die Stadt zum teuren und auch ärgerlichen Vergnügen. Denn jedes Jahr werden hierzulande rund 500.000 Fahrräder gestohlen. Und die Dunkelziffer ist noch weitaus höher.
AXA Hausratpolice deckt Neuwert bei Fahrraddiebstahl aus versicherten Räumen
Fast jede Minute wird bundesweit ein Fahrrad gestohlen. Das liegt vor allem daran, dass viele Räder schlecht bis gar nicht gesichert und somit leichte Beute sind. Denn die Statistiken zeigen: Zwei von drei Fahrraddiebstählen werden von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden verübt. „Die meisten sind Gelegenheitsdiebe und trauen sich nur an Schlösser, die in weniger als fünf Minuten geknackt werden können“, sagt Peter Beckmann vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub ADFC. Deshalb ist ein gutes Schloss – ein geschmiedetes Ketten-, Panzer- oder Bügelschloss – das wirksamste Mittel gegen Langfinger. Dabei sollte nicht nur der Rahmen, sondern auch ein Laufrad mit abgeschlossen werden. Noch besser ist es, den Drahtesel an festen Gegenständen wie Bäume, Straßenlaternen oder stabile Zäune festzumachen. Je heller und frequentierter der Abstellplatz ist, umso geringer Diebstahlrisiko.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Eine hundertprozentige Sicherheit gegen Fahrraddiebstahl gibt es nicht. Ist das Rad erst einmal weg und die Polizei informiert, beginnt eine mühselige Fahndung. Ein bisschen mehr Glück im Unglück hat, wer nicht nur Fotos von seinem Rad zeigen kann, sondern es auch codiert hat. Dazu fräst die Polizei einen 15-stelligen Code in den Rahmen, über den der Besitzer leicht ausfindig gemacht werden kann. Doch auch diese Präventivmaßnahme ist keine Garantie, sein Rad wieder zurück zu bekommen. Denn die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nur zehn Prozent aller Fahrraddiebstähle werden überhaupt aufgeklärt.
Im Schadenfall Geld für ein neues Rad
Deshalb ist es gut, wenn Fahrräder über die Hausratversicherung mitversichert sind. Die AXA Hausratversicherung deckt zwei Prozent der Versicherungssumme bei Fahrraddiebstahl. Beispiel: Wer seinen Hausrat mit 50.000 Euro versichert hat, bekommt im Schadenfall bis zu 1.000 Euro. „Damit ist es egal, wie alt das Fahrrad ist – wir erstatten immer den vollen Neuwert“, sagt René Conrad von AXA. „Im Schadenfall können unsere Kunden also direkt zum nächsten Händler gehen und ein neues Rad kaufen.“ Vorausgesetzt, dass das geklaute Rad auch abgeschlossen war und der Diebstahl zwischen sechs und 22 Uhr passiert ist. Grund: Die so genannte Nachtklausel besagt, dass Räder nachts nur versichert sind, wenn sie auch in Gebrauch sind. „Wer nach 22 Uhr mit seinem Rad noch in den Biergarten oder zum Kino radelt, genießt vollen Versicherungsschutz“, erklärt Conrad.
Am sichersten steht der Drahtesel in der eigenen Wohnung, in den dazugehörenden Kellerräumen oder auch in einem Fahrrad-Gemeinschaftskeller. Außerhalb der eigenen vier Wände sollte es immer abgeschlossen sein.
Weltweiter Transportschutz gegen Schäden, Zerstörung oder Verlust
Wer mit seinem Rad gerne auf Reisen geht, ist mit der Fahrrad-Zusatzversicherung von BOXplus der AXA Tochter DBV-Winterthur gut beraten. „Wir versichern Fahrräder als Zusatzklausel in der Hausratversicherung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Schäden, Zerstörung oder Verlust während des Transports, zum Beispiel auf dem Auto-Dachträger, im Flugzeug oder in der Bahn und das weltweit“, sagt Jörg Landgrebe von der DBV-Winterthur. Die Zusatzpolice für ein 1.000 Euro-Fahrrad kostet je nach Wohnort zwischen 19 Euro und 76 Euro im Jahr. Sonderkonditionen gibt es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
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