StVO-Novelle 2009 – Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog informiert Sie im Detail über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote. Nachfolgend finden Sie wichtige Änderungen für den Bußgeldkatalog 2009. Geändert wurden die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitsrecht und der Bußgeldkatalog.
Änderungen für 2009:
Im Frühjahr 2009 wurden die Bußgelder für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen zum Teil drastisch erhöht. Meist zahlen die Täter nahezu doppelt so viel Bußgeld.
Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden 2009 angehoben. Wer in der Stadt 26 km/h zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro jetzt 100 Euro. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss ein Bußgeld von 330 Euro statt 240 Euro zahlen.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird ebenfalls teurer. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt ein Bußgeld von 500 Euro – beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1500 Euro bezahlen. Im so genannten Bagatellbereich, insbesondere bei den Verwarnungen, sieht der ACE allerdings keinen Änderungsbedarf. Hier gehe es bloß ums „Abkassieren“ – was vom Ministerium vornehm mit „Inflationsausgleich“ umschrieben werde. Um Verkehrsrowdys besser zur Räson zu bringen, befürwortet der Club eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung.
Auch Autofahrer, die behindernd parken, zahlen jetzt höhere Bußgelder.
Autofahrer, die sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln, müssen auch 2009 nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird.
Bußgelder 2009:
Verstoß | bisher: | Neu: |
Bußgeld Alkoholdelikt: Alkohol am Steuer (erster Verstoß) | 250 € | 500 € |
Bußgeld Alkoholdelikt: Alkohol am Steuer (zweiter Verstoß) | 500 € | 1000 € |
Bußgeld Alkoholdelikt: Alkohol am Steuer (dritter Verstoß) | 750 € | 1500 € |
Bußgeld für Drängler: Drängeln bzw. zu dicht aufgefahren | 250 € | 400 € |
Bußgeld Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: | ||
21 bis 25 Stundenkilometer zu schnell | 50 € | 80 € |
mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell | 300 € | 480 € |
Bußgeld Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: | ||
21 bis 25 Stundenkilometer zu schnell | 40 € | 70 € |
mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell | 275 € | 440 € |
Bußgeldkatalog LKW: Höchststrafe bei überladenem Lkw | 225 € | 425 € |
LKW: Nichteinhalten des Mindestabstandes | 50 € | 80 € |
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrer | 100 € | 180 € |
Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrzeughalter | 150 € | 270 € |
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrer | 40 € | 75 € |
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrzeughalter | 200 € | 380 € |
Bußgeld Rotlichtverstoß | 50 € | 90 € |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 40 € | 80 € |
Bußgeld Straßenrennen | ||
Teilnahme an illegalen Straßenrennen | 150 € | 400 € |
Veranstalter von illegalen Straßenrennen | 200 € | 500 € |
Bußgeld Vorfahrt missachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet | 50 € | 100 € |
Bußgeld Überholen im Überholverbot | 40 € | 80 € |
Bußgeld Zebrastreifen überfahren | 50 € | 80 € |
Benutzung des Seitenstreifens auf der Autobahn | 50 € | 75 € |
Wenden – Rückwärtsfahren in Ein – oder Ausfahrt der Autobahn | 50 € | 75 € |
Parken auf der Autobahn | 40 € | 70 € |
Fehlverhalten an Bahnübergängen | 50 – 150 € | 80 – 240 € |
Umfahren von Bahnschranken | 450 € | 700 € |
Bußgeld Null-Pomille-Regel für Fahranfäger | 125 € | 250 € |