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Punkte- und Bußgeldkatalog mit den
Änderungen und Neuerungen

Hier finden Sie die Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog – gültig seit 01. Mai 2014 – mit der Neuregelung des Fahreignungsregisters (FAER) sowie dem neuen Punktesystem in Flensburg.

Sicherlich haben Sie auch Fragen zum neuen Punkte- und Bußgeldkatalog. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen zusammengefasst.

Im Überblick die Fragen und Antworten zum neuen Bußgeldkatalog:

Welche Bußgelder erhöhen sich?

Die Neuregelung des Fahreignungsregisters achtet stärker auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, so dass mit der Verordnung einige Bußgelder angepasst werden. Für die nachfolgenden Bußgelder müssen Sie seit 01. Mai 2014 tiefer in die Tasche greifen. Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten wird auf 55 Euro festgesetzt und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro. (Bis zum 30.04.2014 lagen die Obergrenzen bei 35 bzw. 40 Euro).

Verstoß Alt € Er­hö­hung € Neu €
gegen die Personenbeförderungs- und Ladungssicherungspflichten: 50 10 60
gegen Abmessungen von Kraftfahrzeug und Kfz-Kombinationen: 50 10 60
falsche Bereifung: 50 10 60
gegen Kurvenlaufeigenschaften: 50 10 60
Rettungsfahrzeuge behindert durch verbotswidriges Parken an einer Feuerwehrzufahrt: 50 15 65
Parken an unübersichtliche Stellen und Behinderung von Rettungsfahrzeuge: 40 20 60
Geschwindigkeit überschritten mit Gefahrgutfahrzeugen oder Omnibusse mit Fahrgästen: 40 20 60
Beleuchtung bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht korrekt: 40 20 60
vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen: 40-50 20 60-70
Betriebsverbot beim Kraftfahrzeug missachtet: 40-50 20 60-70
unzulässige Fahrzeughöhe (über 4,20 Meter): 40 20 60
Zuwiderhandlung gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote: 40 20 60
Handyverbot am Steuer: 40 20 60
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 40-50 20 60-70
HU-Frist um mehr als 4 Monate versäumt: 40 20 60
Kindersicherungspflicht missachtet: 40-50 20 60-70
Zeichen (Haltegebot) eines Polizisten nicht befolgt: 40 20 60
übermäßige Straßenbenutzung: 40 20 60
Fahren ohne Zulassung: 50 20 70
Winterreifenpflicht: 40 20 60
liegengebliebenes Kfz nicht korrekt kenntlich gemacht: 40 20 60
Schaffung von Verkehrshindernissen: 40 20 60
Rotlicht- oder Vorfahrtverstoß: 50 20 70
im Tunnel verbotswidrig gewendet: 40 20 60
Verstoß gegen die Stützlast-Vorschriften: 40 20 60
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 40 20 60
rechtswidriges Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung: 50 20 70
fahren als 17-Jähriger (17-Jährige) ohne Begleitung: 50 20 70

Welche Verkehrsverstöße werden nicht mehr registriert und sind punktefrei?

Seit Mai 2014 gibt es für die Verkehrsdelikte, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg, allerdings gibt es teilweise eine Anhebung des Bußgeldes.

Verstoß Punk­te Er­hö­hung
Neu
Missachtung der Ferienreise-Verordnung – für den Fahrzeugführer: keine 20 60
Missachtung der Ferienreise-Verordnung – für den Fahrzeughalter: keine 50 150
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots – für den Fahrzeugführer: keine 45 120
Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots – für den Fahrzeughalter: keine 190 570
Kfz Kennzeichen abgedeckt mit Folien usw.: keine 50 65
Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen: keine 0 50
gegen die Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern: keine 0 40
Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt: keine 50 100
Kennzeichen an nicht zulassungspflichtigem Kfz nicht geführt: keine 0 40
gegen Erlaubnispflichten bei der Straßenbenutzung (Veranstalter): keine 0 40
Kennzeichenverstoß bei ausländischen Kfz: keine 0 40
gegen die Feststellungspflichten hinsichtlich Gesamtgewicht, Anhängelast, Achslast: keine 0 50
Missachtung von Vorschriften über Bauarbeiten an der Straße: keine 0 75
fehlendes Kfz Kennzeichen: keine 40 60
gegen das Saisonkennzeichen: keine 0 40
verbotene Einfahrt in die Umweltzonen: keine 40 80

Wie werden die Flensburger Punkte umgerechnet?

Die alten Punkte werden nach dem neuen Punktesystem wie folgt umgerechnet:

Punk­te Alt Punk­te Neu
0 0
1 – 3 1
4 – 5 2
6 – 7 3
8 – 10 4
11 – 13 5
14 – 15 6
16 – 17 7
18 – und mehr 8

Wie viel Punkte gibt es? Welche Konsequenz haben die einzelnen Punkte?

Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einem Eintrag von 1, 2, 3, 4, 5 ,6, 7 oder sogar 8 Punkten rechnen.

  • 1 bis 3 Punkte:
    Hier erfolgt die Vormerkung ohne eine weitere Maßnahme.
  • 4 oder 5 Punkte:
    Hier erfolgt eine Ermahnung. Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar können Sie 1 Punkt abbauen. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.
  • 6 oder 7 Punkte:
    Hier erfolgen die Verwarnung und der Hinweis, dass Sie ein Fahreignungsseminar freiwillig besuchen können, allerdings ohne Möglichkeit des Punkteabbaus.
  • 8 oder mehr Punkte:
    Hier wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschein können Sie nach frühestens einem halben Jahr und bestandener MPU neu beantragen. Eine neue Fahrprüfung müssen Sie hierfür in der Regel nicht machen.

Nach wie viel Jahren erfolgt eine Punktelöschung?

  • Nach 2,5 Jahren werden Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt gelöscht.
  • Nach 5 Jahren werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten gelöscht.
  • Nach 10 Jahren werden Straftaten mit 3 Punkten gelöscht.

Wie sieht es mit dem Punkteabbau aus?

Im neuen System ist ebenfalls ein Punkterabatt vorgesehen. Ein Abbau Ihrer Punkte ist alle 5 Jahre möglich, Sie müssen allerdings mindestens 5 Punkte (neu) haben. Ihren Punktestand können Sie nach wie vor beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) erfragen.

Welche Verkehrsverstöße werden in Zukunft mit wie viel Punkten geahndet?

Bei der Umrechnung der Flensburger Punkte gibt es für die unterschiedlichen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten auch unterschiedliche neue Punkte. Zukünftig können kleinere Verkehrsdelikte größere Auswirkungen auf den Punktestand haben. Wir zeigen Ihnen die Punkte-Zusammenfassung der einzelnen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

1 Punkt für folgende Verkehrsdelikte:

  • Verkehrshindernissen missachtet
  • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel missachtet
  • Haltegebots eines Polizisten missachtet
  • Richtzeichen missachtet
  • Vorschriftszeichen missachtet
  • Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
  • Geschwindigkeitsbegrenzer-Vorschriften missachtet
  • Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen nicht eingehalten
  • defekte oder fehlerhafte Bereifung
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 21 km/h bis 40 km/h
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
  • Vorfahrtsverstoß
  • Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen missachtet
  • rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
  • fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
  • rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
  • rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
  • verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen
  • übermäßige Straßenbenutzung
  • Vorschriften beim liegengebliebenem Fahrzeugen nicht beachtet
  • verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
  • Ladungsvorschriften nicht eingehalten
  • sonstige Pflichten des Kraftfahrzeugführers nicht eingehalten
  • Personenförderungs- und Sicherungspflichten nicht eingehalten
  • vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen
  • Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
  • Fahren ohne Zulassung
  • Verstoß gegen die Verantwortung für den Fahrzeug-Betrieb
  • Missachtung beim Betriebsverbot und Beschränkung
  • HU-Frist für Kfz und Anhänger nicht ordnungsgemäß eingehalten
  • Verstoß gegen die Abmessungen von Kfz und Fahrzeugkombinationen
  • Verstoß gegen Kurvenlaufeigenschaften
  • Park- und Halteverbot missachtet mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
  • Stützlast-, Achslast- und Anhängelast-Vorschriften missachtet
  • Als Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer gefährliche Güter nicht korrekt gesichert

2 Punkte für folgende Straftaten bzw. besonders schwere Ordnungswidrigkeiten:

  • Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Kennzeichenmissbrauch – soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Unterlassene Hilfeleistung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falsche Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Straßenverkehrs
  • Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
  • Vollrausch – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Drogen und Alkohol am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot
  • erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
  • Teilnahme an Autorennen
  • Überholverbot nicht beachtet
  • Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot

3 Punkte für folgende Straftaten, sofern der Fahrerlaubnisentzug angeordnet wurde:

  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
  • Trunkenheit am Steuer
  • Vollrausch
  • Kennzeichenmissbrauch
 
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