Ist kurzzeitiges Lesen am Steuer als grob fahrlässige Pflichtverletzung des Fahrers anzusehen?
Ein LKW-Fahrer sollte wegen Lesens während der Fahrt zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro verurteilt werden. Die Besetzung des LKWs sei hierdurch keine ordnungsgemäße Besetzung mehr gewesen sein.
In der Gerichtsverhandlung wurde darauf hingewiesen, daß der LKW-Fahrer nur kurz den Tourenplan in die Hand nahmen und deshalb keinerlei Gefährdnung im Straßenverkehr entstanden sei.
Das Amtsgericht Göttingen hielte eine Verurteilung für nicht notwendig – AK: NZS 250Wi82.
ACHTUNG: Kurzzeitiges Lesen am Steuer, wie beispielsweise nur eine Lieferadresse, wird von einigen Gerichten als grob fahrlässige Pflichtverletzung des Fahrers angesehen.
Dies hat wiederum Einfluss im Falle eines Verkehrsunfalles auf den Versicherungsschutz. ub
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