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Bußgelder – neue Verkehrsregeln

Neue Verkehrsregeln in Luxemburg eingeführt.

Seit April 2008 gelten in Luxemburg neue Verkehrsregeln für den Straßenverkehr – Auch für deutsche Autofahrer gelten die Regeln deshalb im Nachbarland…

Demnach kontrolliert die Luxemburgische Polizei nun verstärkt die Einhaltung der neuen Verkehrsvorschriften, von denen auch deutsche Autofahrer bei Missachtung betroffen sein können.

Wer die neuen Regeln missachtet, muss auch im Nachbarland mit sofortigen Bußgeldern rechnen. Solche Strafen können mit 24 Euro bis 145 Euro zu Buche schlagen.

Als eine der wichtigsten Neuerungen ist die Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in allen Fahrzeugen anzusehen. Von dieser Warnweste ist bei einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen und sonstigen Schnellstraßen direkt nach Aussteigen aus dem Fahrzeug Gebrauch zu machen. Die Warnwestenpflicht trifft bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen auch auf Fußgänger zu. Nämlich dann, wenn sich Fußgänger auf dem Fahrbahnrand einer Landstraße befinden, wo kein Gehweg bzw. Fahrradweg zur Verfügung steht.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass man in Luxemburg nicht mit Mischbereifung, also gleichzeitiges Verwenden von Sommer- und Winterreifen, fahren darf. Ebenfalls ist das Halten an Bushaltestellen grundsätzlich verboten. Beim Halten vor und hinter Fußgänger- und Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens 5 Metern eingehalten werden.

Ebenso ist darauf Acht zu geben, dass man verpflichtet ist, das Warnblinklicht einzuschalten, wenn man sich einem Stauende annähert. Fahrzeuge, die an einer Kreuzung oder Einmündung rechts abbiegen möchten, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und diesen Vorfahrt gewähren.

Im Gegenzug dazu wurde das Tempolimit für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf Autobahnen bei Regen auf 90 km/h angehoben.
adac.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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