Betrunken Radfahren mit 2,02 Promille
Betrunkener Fahrradfahrer
Bei einem Radfahrer wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,02 Promille festgestellt.
Die Straßenverkehrsbehörde veranlasste, vom Radfahrer ein MPU-Gutachten einzuholen, damit die Frage geklärt werden kann, ob der Radfahrer auch weiterhin ein Fahrrad im Straßenverkehr führen darf.
Eine solche Anordnung ist auch gegenüber Fahrradfahrern möglich. Stellt sich dann aufgrund des MPU-Gutachtens heraus, dass hinsichtlich der Teilnahme dieses Radfahrers Zweifel bestehen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ihm auch das Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr untersagen. jlp
Gerichtsentscheidung vom Verwaltungsgericht in Neustadt a.d. Weinstraße
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