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Bagatellunfälle selbst protokollieren

Bei einem reinen Blechschaden bis zu einer geschätzten Größenordnung von 750 Euro ist kein Autofahrer verpflichtet, die Polizei einzuschalten.

Im Winter gibt es mehr Blechschäden durch schlechte Sicht und rutschige Fahrbahn
Schlechte Sicht, nasse Fahrbahnen, Schnee und Eis: Im Winter steigt die Unfallgefahr rapide an. Glücklicherweise zählt die weitaus größte Zahl der Unfälle zu den sogenannten Bagatellschäden. Bei einem reinen Blechschaden bis zu einer geschätzten Größenordnung von 750 Euro ist kein Autofahrer verpflichtet, die Polizei einzuschalten – das erspart zum einen lästige Wartezeiten an der Unfallstelle und zum anderen ein Bußgeld, das der Unfallverursacher in der Regel zu berappen hat. Zudem macht die Polizei bei Kleinschäden nur eine vereinfachte Schadenfeststellung, Unfallbeteiligte tun daher gut daran, selbst ein Protokoll zu erstellen.

Unfallfolgen mit der Handykamera festhalten

Zur Dokumentation der Unfallfolgen sollten auf jeden Fall Fotos gemacht werden. Statt der billigen Einwegkamera eignet sich dazu heute ein modernes Mobiltelefon mit Kamera. „Neben den Schäden an den beteiligten Unfallfahrzeugen sollten auch die Kennzeichen auf den Fotos erkennbar sein. Im Idealfall kann man sogar Bilder machen, auf denen beide Fahrzeuge zu sehen sind“, rät Dr. Dietmar Gerhardt, Verkehrsexperte beim Mobilfunkanbieter E-Plus. Wenn das Handy weder Blitz noch eine zusätzliche Leuchte hat, ist eine starke Akku-Handlampe im Kofferraum sinnvoll. Sie hilft beim Ausleuchten der Fotos, wenn ein Unfall abends oder nachts passiert, und leistet daneben auch bei einer Panne gute Dienste.

Detailliertes Protokoll verfassen

Ein Kugelschreiber sowie ein kleiner Block im Handschuhfach sollten ebenfalls an Bord sein. Noch besser ist es, immer den europäischen Unfallbericht dabei zu haben, der etwa im Service-Center der Autoversicherer unter www.gdv-dl.de heruntergeladen werden kann. So werden auf jeden Fall alle relevanten Informationen festgehalten. Unter dem Zentralruf der deutschen Autoversicherer, Telefon 0180-25 0 26 kann der Schaden auch jederzeit vom Handy aus gemeldet oder die Versicherung des Unfallgegners erfragt werden.
Damit die Bilddaten nicht versehentlich gelöscht werden, rät Dr. Gerhardt, sie zu Hause auf den Computer zu überspielen und zu sichern.
djd-pt pressetreff.de


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