Service: Pappnasen hinterm Steuer – Das Blickfeld muss frei bleiben
Autofahren in der n?rrischen Zeit hat seine Grenzen. Denn hinter dem Steuer h?rt der Faschingsspa? auf: Maskiert d?rfen Autofahrer nur dann unterwegs sein, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Geh?r nicht beeintr?chtigt werden. Eine Pappnase ist mit der Stra?enverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu, da sie die Wahrnehmung tr?ben. Darauf wei?t der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Wer diese Regeln missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zehn Euro Bu?geld berappen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrl?ssigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes. Allerdings ist an den n?rrischen Tagen ist das Tragen einer Maske kein Versto? gegen das Vermummungsverbot, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist, so der AvD. Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab. Wer dann noch mit einer Maske geblitzt wird, hat f?r den Fall, dass er ?berf?hrt werden kann, mit h?heren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt wird.
W?hrend des n?rrischen Treibens ist zudem verst?rkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechen. Grunds?tzlich gilt: Wer feiert und fahren will, sollte keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen. Schon im Vorwege der Party sollte ein Fahrer ausgeguckt werden, der komplett auf Rauschmittel verzichtet, um die anderen sicher nach Hause zu bringen. Findet sich niemand, dann sollte auf ?ffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausgewichen werden. (autorep.ar/sb)
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