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Auto fahren: Keine Ausreden beim Sicherheitsabstand

Wer mit seinem Auto den Sicherheitsabstand zum Vordermann derart unterschreitet, hat vor Gericht keine Chance. Wenn es um den Sicherheitsabstand geht, gibt es für Autofahrer kaum

Ausreden. Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer mit dem Pkw auf der Autobahn auf der linken Fahrspur von dreien. Über die Messstrecke hielt das Auto bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h nur einen Abstand von 16,43 Metern anstatt des geforderten halben Tachowertes. Es kam weder zu einer Verkürzung des Abstandes durch Abbremsen oder Einscheren des vor ihm fahrenden Pkw.
Das Gericht verurteilte den Fahrer wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu einer Geldbuße von 320 Euro. Die eingelegte Rechtsbeschwerde blieb erfolglos. Die Ausrede des Autofahrers, ein Abbremsen sei wegen des Hintermanns nicht mehr gefahrlos möglich gewesen, ist laut der ARAG-Experten ohne Bedeutung (OLG Bamberg, AZ.: 3 Ss OWi 160/15). mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Bildunterschrift: mid Düsseldorf – Wer mit seinem Auto den Sicherheitsabstand zum Vordermann derart unterschreitet, hat vor Gericht keine Chance.


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Ein Kommentar zu “ Auto fahren: Keine Ausreden beim Sicherheitsabstand ”

  1. karl

    Ich erlebe oft das LKWs keinen Abstand einhalten wenn ich auf Landstrassen und Autobahn mit 80 bis 100 km/h fahre. Es wird so dicht aufgefahren das nur noch der Kühler zu sehen ist, nicht aber der Fahrer. Wie verhält man sich hier richtig, da es hier schon um Nötigung geht.

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