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Sicherheitsabstand gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraf 4 Abstand

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Sie haben den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto oder Lkw nicht eingehalten. Hier erfahren Sie, welche Strafen Ihnen bei zu geringem Mindestabstand gemäß StVO drohen.

Zu den häufigsten Unfallursachen gehört „zu geringer Sicherheitsabstand“. Am besten Fahren Sie mit genügend Abstand zum Vordermann.

Was passiert, wenn man den Sicherheitsabstand nicht einhält?

Wer im Straßenverkehr den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht einhält, riskiert ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot. 

 
Strafe gemäß StVO bei Unterschreitung des Mindesabstandes
 
Mit diesen Bußgeldern, Punkte und Fahrverboten müssen Sie bei Abstandsverstößen rechnen:
 
 
Verstoß: Plötzlich gebremst, erforderlichen Abstand nicht eingehalten
Buß­geld € mit Ge­fähr­dung mit Be­schädi­gung
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h. 25 30 35
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, bei einem Abstand von weniger als ein viertel des Tachowertes. 35    
Vorausfahrender hat ohne zwingenden Grund stark gebremst.   20 30
Zum Einscheren erforderlichen Abstand zum vorausfahrendem Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaft nicht eingehalten. 25    

 

Verstoß: Sicherheitsabstand PKW Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, bei einem Abstand von weniger als      
… 5/10 des halben Tachowertes 1 P 75 nein
… 4/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein
… 3/10 des halben Tachowertes 1 P 160 nein
… 2/10 des halben Tachowertes 1 P 240 nein
… 1/10 des halben Tachowertes 1 P 320 nein
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, bei einem Abstand von weniger als      
… 5/10 des halben Tachowertes 1 P 75 nein
… 4/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein
… 3/10 des halben Tachowertes 2 P 160 1 Monat
… 2/10 des halben Tachowertes 2 P 240 2 Monat
… 1/10 des halben Tachowertes 2 P 320 3 Monat
Erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Kfz nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, bei einem Abstand von weniger als      
… 5/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein
… 4/10 des halben Tachowertes 1 P 180 nein
… 3/10 des halben Tachowertes 2 P 240 1 Monat
… 2/10 des halben Tachowertes 2 P 320 2 Monate
… 1/10 des halben Tachowertes 2 P 400 3 Monate

 

Verstoß: Sicherheitsabstand LKW – Omnibus Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Mit einem LKW von einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einem Omnibus auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten 2 P 80 nein

 

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