Frist zur Abgasuntersuchung versäumt?
Wer als Halter die Frist zur Abgasuntersuchung an seinem Fahrzeug um mehr als 2 bis 8 Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die entsprechende Tabelle, aufgegliedert in Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, finden Sie nachfolgend.
Die Abgasuntersuchung ist seit 01. Januar 2010 in die Hauptuntersuchung integriert. Die Bußgelder für die HU-Fristüberschreitung finden Sie hier:
2025 müssen Fahrzeughalter, deren PKW eine grüne Prüfplakette auf dem Nummernschild trägt, einen Termin zur Hauptuntersuchung wahrnehmen (Paragraf 29 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Fahrzeughalter sollten darauf achten, den Termin rechtzeitig einzuhalten, da bei einer Überziehung nachfolgende Bußgelder drohen.
Hier finden Sie die Tabelle, aufgegliedert in Bußgelder, Punkte und Fahrverbote:
Verstoß | Punkte | Bußgeld Euro | Fahrverbot |
Frist von mehr als 8 Monaten für die integrierte Abgasuntersuchung (AU) nicht eingehalten | 1 | 60 Euro | nein |
Abgasuntersuchung überzogen (PKW und Motorräder) von 2 bis 4 Monate | nein | 15 Euro | nein |
AU überzogen (PKW und Motorräder) zwischen 4 und 8 Monaten | nein | 25 Euro | nein |
Wann muss man zur AU?
Neufahrzeuge müssen nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung (HU) und Teiluntersuchung Abgas. Danach alle 2 Jahre. Krafträder müssen generell erst alle 2 Jahre zur HU.
Welche Farben haben die TÜV-Plaketten?
„Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU und AU)“:
Es gibt insgesamt sechs Plakettenfarben, die sich in der gleichen Reihenfolge eines Sechs-Jahres-Rhythmus wiederholen.
Die Farben der HU- und AU-Plaketten sind Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun und Rosa.
Welche Farbe muss 2025 zur HU?
An der Farbe ist auf den ersten Blick abzulesen, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss:
– Plakettenfarbe orange für die Prüfplakette 2025
– blau für die TÜV-Plakette 2026
– gelb für die Prüfplakette 2027
– Plakettenfarbe braun für die Prüfplakette 2028 und
– Plakettenfarbe rosa für die Kfz-Plakette 2029
Rückblick – Wissensertes zur Abgasuntersuchung (2020, 2019, 2018):
2020 sollen alle in der EU neu zugelassenen Pkw durchschnittlich einen CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer einhalten.
Seit 01.01.2019 wurden für Diesel- und Benzinfahrzeuge strengere Abgasgenzwerte eingeführt. Im Rahmen der AU-Richtlinie wurden die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Fahrzeuge deutlich herabgesetzt.
Seit Anfang 2018 wird bei allen Autos direkt am Auspuff gemessen, wie hoch der Schadstoffausstoß ist. Die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen wird wieder am Endrohr durchgeführt. Diese Endrohrmessung wird weiterhin im Zuge der Hauptuntersuchung, kurz HU, durchgeführt. Jahrzehntelang war dies obligatorisch.
Interessante Tipps und Infos rund um die Abgasuntersuchung:
Hauptuntersuchung – Kraftfahrzeuge mit einer orangen Prüfplakette müssen 2025 zur HU. Nach erfolgreicher Untersuchung gibt es eine gelbe Kfz-Plakette, die bis 2027 gültig ist.
HU-Plaketten – Autobesitzer, die eine rosa Prüfplakette auf ihrem Nummernschild haben, müssen 2023 zur Hauptuntersuchung. Im Regelfall erhalten sie dann eine orangefarbene Kfz-Plakette, die auf die nächste Prüfung im Jahr 2025 hinweist.
H-Zulassung – Diese Klassiker können das Oldtimerkennzeichen erhalten – Die Modelle Volvo 940, Mercedes-Benz 500 E, VW T4 und Opel Calibra stehen bereits in den Starlöchern, um 2020 das begehrte H-Kennzeichen erhalten zu können.
HU / AU überzogen – Die rosa Prüfplakette wird bald die Ordnungshüter anziehen, denn die HU-Plakette verliert schon bald ihre Gültigkeit. 2018 werden die Fahrzeuge (PKW, leichte Anhänger, Motorräder) mit grünen Plaketten geprüft (Farbton RAL 6018).
Rosa Prüfplakette – Wenn Sie noch mit einer braunen HU-Plakette auf Ihrem Kfz Kennzeichen unterwegs sind, sollten Sie Ihr Fahrzeug dringend zur Hauptuntersuchung anmelden, denn sonst wird es spätestens ab März 2017 teuer, zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Termin zur Hauptuntersuchung – Die gelben Prüfplaketten auf den hinteren Nummernschild von Anhängern, Motorrädern, Pkw und anderen Fahrzeugen laufen spätestens zum Jahreswechsel ab. Verlieren Sie also keine Zeit, sonst droht je nach Frist-Überschreitung ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld und eventuell sogar ein Punkte-Eintrag.
Seit dem 01. Juli 2015 gibt es ein erweitertes Prüfprogramm bei der Hauptuntersuchung.
GTÜ findet bei der Hauptuntersuchung immer mehr Mängel.
Zur HU gehört künftig eine Probefahrt.
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