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Änderungen im Bußgeldkatalog für 2005

In unserem Bußgeldkatalog finden Sie alle wichtigen Änderungen von 2005.

Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog für 2005:

Seit dem 1. Februar 2005 werden Verkehrsverstöße gegen die STVO an dem Tag eingetragen, an dem sie begangen wurden. Bislang war es in der Vergangenheit nicht unüblich, bei solchen Verstößen Einspruch einzulegen. Sehr häufig konnte hierdurch erreicht werden, dass während dieses Verfahrens die 2-Jahres-Frist endete und somit nach Ablauf die Altpunkte gelöscht wurden. Somit hatte zwar der Verkehrssünder Punkte für die neue Tat auf seinem Punktekonto, jedoch waren die alten Punkte durch den Zeitablauf gelöscht. Diese Vorgehensweise ist nunmehr ersatzlos weggefallen. Einsprüche, die die Eintragung von Punkten verzögern sollen, werden damit zwecklos.

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