Unverschuldet in einen Autounfall im Ausland, was nun?
Auch in diesem Jahr dürfte das Auto wieder das meist genutzte Verkehrsmittel für Urlaubsreisen sein. Rund die Hälfte aller Fahrten in den Ferien werden in Deutschland per Auto oder mit dem Wohnmobil angetreten. Dabei geraten aber auch immer wieder jährlich rund 150 000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung von Auslandsunfällen. Der Zentralruf der Autoversicherer, ein gemeinsamer Service aller deutschen Kraftfahrzeugversicherungen, hilft seit 2003 dank einer EU-Richtlinie bei Auslandsunfällen. Er hilft schnell weiter, denn jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt.
Wer zum Beispiel in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180/25026 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem zuständigen Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Wenn die Versicherung nicht bekannt ist, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln.
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. „Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet“, erläutert Birgit Luge-Ehrhardt von der Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV DL). Den Europäischen Unfallbericht erhalten Autofahrer kostenlos bei ihrer Kfz-Versicherung.
Ein weiteres nützliches Dokument ist die „Grüne Karte“ als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Eigentlich ist sie in den EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen reicht das Kfz-Kennzeichen. Trotzdem hält es der GDV für sinnvoll, sie mitzuführen.
Sind alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang im Europäischen Unfallbericht erfasst, wird dieser von den Beteiligten unterschrieben. Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.
autoreporter.net, jens riedel ww.gdv.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.