Versehentlich Diesel statt Benzin getankt – Brandschaden. Zahlt die Teilkaskoversicherung?
Wer Dieselkraftstoff statt Benzin getankt hat, hat nur „fahrlässig“ daneben gegriffen!
Falsch getankt – dies ist eine fahrlässige Handlung, jedoch keine grob fahrlässig!
Ein Autofahrer tankte irrtümlich Diesel statt Bezin. (Die Zapfpistole war nicht farblich markiert, wie dies sonst üblich ist). Durch die Falschbetankung kam es zu einer Überhitzung des Katalysators. Das Fahrzeug wurde durch den Brandschaden total beschädigt.
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sprach dem Autobeseitzer die vollen Ersatzansprüche aus der Teil-Kaskoversicherung zu.
Gerichtsurteil – Aktenzeichen 4U 12/08
ub
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