Sie sind hier:   Startseite / Im Ausland erworbene Führerscheine

Im Ausland erworbene Führerscheine

Der Führerscheintourismus wird seit 19. Januar 2009 ausgebremst.

Am 19. Janaur 2009 ist die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten.

Mit dieser Änderung wird eine Regelung der Dritten Europäischen Führerscheinrichtlinie umgesetzt.

Ab diesem Datum gilt folgendes:
Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde werden im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht mehr anerkannt, solange die Entziehung im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene tatsächlich seinen Wohnsitz im anderen EU-Staat hat.

Wer es wagt und trotzdem mit einem solchen Führerschein fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG bestraft werden.

Für solche Fälle muss man mit hohen Geld- bzw. Freiheitsstrafen rrechnen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben