Bereits der einmalige Konsum harter Drogen – hier Amphetamin – begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Die stimulierende Wirkung sogenannter harter Drogen vermittelt nämlich dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher geht eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotenzial harter Drogen ergeben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. jlp
So entschied Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az.: 10 B 10715/08.OVG
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