Ab 01. März 2024 verschärft Österreich die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. In Extremfällen droht nach
Angaben des Automobilclubs ADAC die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann künftig das Fahrzeug sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.
Wird ein Fahrer sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser selbst, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht.
Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen.
Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Wer im Nachbarland mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der Autoclub ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot derzeit nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde.
In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden. ampnet/aum
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