Ein EU-Führerschein aus einen anderem EU Land, muss in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn die neuen Spielregeln nicht eingehalten wurden.
EU Führerschein – Spielregeln
Ein EU-Führerschein aus einen anderem EU Land, muss in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn die neuen Spielregeln, welche der Europäische Gerichtshof am 26.06.2008 veröffentlichte, nicht eingehalten wurden.
Dies gilt 1. dann wenn der Führerschein in der Sperrfrist erworben wurde
und 2. wenn aus dem Führerschein ersichtlich ist das ein deutscher Wohnsitz unter Punkt 8 im Führerschein eingetragen wurde.
Somit hielten sich die Richter des BGH in Bayern an die Entscheidung des EUGH zum rechts missbräuchlichen Führerscheinerwerb und lehnten die Klage eines Bürgers aus dem Freistaat Bayern ab, welcher fast 15.000 Euro Schadensersatz forderte, weil die Bayrischen Behörden die tschechische Fahrerlaubnis nicht anerkennen wollten. Der BGH verwies insbesondere auf das neue EUGH-Urteil vom 26.06.08 hin, aus dem hervorgeht, dass eine Fahrerlaubnis, welche in der Sperrfrist erworben wurde, hierzulande nicht anerkannt werden muss.
Viele tausend deutsche Bürger fürchten nun um Ihre EU Fahrerlaubnis. Schon im Jahr 2005 verwies Herr Sohrweide von der Fa. Mapro. in einer ZDF Reportage auf die noch gültige Führerscheinrichtlinie, aus welcher hervorgeht, das eine Fahrerlaubnis in der Tat nur mit einem ordentlichen Wohnsitz und außerhalb der Sperrfrist rechts konform erworben werden kann, hin. www.europa-fahrerlaubnis.com
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.