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Führerscheintourismus

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Führerscheintourismus bleibt hinter den Erwartungen zurück

Herrmann: Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Eindämmung des Führerscheintourismus in Europa gemacht. Ich begrüße es, dass der EuGH klar festgestellt hat, dass man den Führerschein nur in einem Land machen kann, wo man auch einen Wohnsitz hat.“ Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, hatten versucht, ihn im Ausland wiederzuerlangen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben. Dem hat der Europäische Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Herrmann: „Das reicht aber nicht aus. Ich hätte mir gewünscht, dass der EuGH noch einen deutlichen Schritt weitergeht! Wir können nicht akzeptieren, dass sich Personen, denen wegen Alkohol-und Drogendelikten im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, einfach im benachbarten EU-Ausland wieder einen Führerschein beschaffen. Wir werden darauf drängen, dass dies in den EU-Führerscheinrichtlinien ganz klar festgelegt wird. Auch werden wir unsere Zusammenarbeit insbesondere mit Tschechien intensivieren, um gemeinsam den Führerscheintourismus wirksam zu bekämpfen“, kündigt Herrmann an.
Karl Michael Scheufele
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