Autoreparatur auf dem Weg zur Arbeit – Arbeitsunfall?
Wer mit seinem privaten Pkw auf der Fahrt zur Arbeit liegenbleibt und sich beim Versuch der Pannenbehebung verletzt, muss den gesundheitlichen Schaden als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 2 U 24/06 R). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein Tischler nach der Mittagspause in seinen rund einen Kilometer von der Wohnung entfernten Betrieb zurückfahren. Schon nach wenigen Metern gab sein BMW ungewöhnliche Schleifgeräusche von sich. Weil der Mann glaubte, ein Ast habe sich unter dem Wagen verklemmt, hielt er an und bockte das in seiner Konstruktion sehr tief liegende Auto auf, um nachzusehen. Just in dem Augenblick, als er sich mit dem Kopf unter dem Fahrzeug befand, rutschte der Wagenhaber ab und der Mann unter dem Auto erlitt eine Schädelbasisfraktur. Dieses Malheur wollte die Holz-Berufsgenossenschaft allerdings nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Die Instandhaltung eines privaten Beförderungsmittels sei eigenwirtschaftlich zu erbringen und damit seitens des Arbeitsgebers unversichert. Dem widersprach das Bundessozialgericht. „Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs, das wie hier kein Arbeitsgerät ist, ist zwar als so genannte vorbereitende Tätigkeit tatsächlich unversichert“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch tritt bei der versicherten Fahrt auf dem Weg zur Arbeit eine unvorhergesehene Störung auf, besteht für alle Maßnahmen zu ihrer Beseitigung dieser Versicherungsschutz fort. Insofern handle es sich dann auch um einen Arbeitsunfall. Allerdings gilt diese Ausnahme nur, wenn dem Verunglückten nicht von vornherein klar gewesen wäre, dass der Schaden nicht vor Ort zu beheben ist, betont der Anwalt. Die Fahrt in eine Werkstatt ist schon kein Arbeitsweg mehr. Nürnberg (D-AH)
Anwaltshotline.de
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.