In diesem Winter verlangt der Gesetzgeber von den deutschen Autofahrern erstmals eine „geeignete Bereifung“. Auf den Versicherungsschutz bei einem Unfall wirkt sich dies allerdings nicht aus: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) grunds?tzlich f?r den Schaden auf, auch wenn der Pkw mit Sommerreifen ausger?stet und nicht an die Witterungsbedingungen angepasst war.
Einschr?nkungen gibt es lediglich bei der Vollkaskoversicherung. Hier k?nnte dem Autofahrer im Extremfall grobe Fahrl?ssigkeit vorgeworfen werden. Etwa dann, wenn er mit abgefahrenen Sommerreifen bei winterlichen Stra?enverh?ltnissen ins Hochgebirge f?hrt und dort einen Unfall verursacht. Viele Versicherungen verzichten aber prinzipiell auf die Einrede grober Fahrl?ssigkeit und ersetzen auch solche Sch?den. Bei der Pr?fung eines Schadenfalls seien immer die genauen Umst?nde des Einzelfalls zu ber?cksichtigten, hei?t es beim GDV.
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