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Wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog für 2006

In unserem Bußgeldkatalog informieren wir Sie aktuell über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote. Hier finden sie alle wichtigen Änderungen im Bußgeldkatalog von 2006.

Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog für 2006:

Sicherheitsabstand

Wer nicht genug Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, wird verstärkt zur Kasse gebeten. Sah der Bußgeldkatalog bisher Höchststrafen von 150 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot vor, sind es künftig 250 Euro, weiterhin vier Punkte, aber gleich bis zu drei Monate Fahrverbot. Der Mindestabstand bei 80 Km/h muss mindestens 20 Meter betragen, sonst fallen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg an. Mit weniger als zehn Metern Distanz zum Vordermann bei Tempo 100 handelt man sich 150 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot ein. Diese schärfste Sanktion gilt dann, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts (bei 150 km/h also etwa weniger als 7,5 Meter) beträgt (Geldbuße unterhalb von 130 km/h sind 200 Euro). Ein Fahrverbot von einem Monat bringt bereits das Auffahren auf weniger als 3/10 des halben Tachowerts. Bisher mussten dafür mindestens 2/10 oberhalb von 130 km/h und 3/10 unterhalb der Autobahn-Richtgeschwindigkeit unterschritten werden.

Winterreifen

Wer durch nicht an die winterlichen Verhältnisse angepasstem Verhalten auffällt, muss 20 Euro zahlen, Autofahrer, die andere gar durch Liegenbleiben behindern, zahlen 40 Euro. Das Ministerium wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um eine Winterreifenpflicht handele. Die Definition des Begriffs „Winter“ sei rechtlich schwierig, weil in den unterschiedlichen Regionen des Landes sehr unterschiedliche Wetterverhältnisse vorlägen. Das Bußgeld könne auch bei mangelhaften Scheibenwischern oder fehlendem Frostschutz verhängt werden.

Bahnübergang

Teurer wird es auch, wenn das Haltgebot bei Bahnübergängen missachtet wird. Insbesondere das Umfahren geschlossener Bahnschranken wird stärker sanktioniert.
An Bahnübergängen werden Autofahrer mit 150 Euro statt bisher 50 Euro bestraft und müssen einem Monat auf ihren Führerschein verzichten, wenn sie die Blinklichter nicht beachten. Das risikoreiche Umfahren von Halbschranken kostet ab Mai 2006 450 Euro und führt zu drei Monaten Fahrverbot.

Anschnallpflicht

Für PKW gilt die Regel, es dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Plätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.

Trikes und Quads

Neu ist die Helmpflicht für Fahrer von Trikes und Quads.

 
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Ein Kommentar zu “ Wichtige Änderungen im Bußgeldkatalog für 2006 ”

  1. Martin

    Also Ich finde es schon sehr übertrieben das man jetzt beim Mindestabstandsverstoß so viel Geld zahlen muss. Die sollten lieber mal echte Straftaten aufklären anstatt mir mein Geld aus der Tasche zu ziehen… Jawohl!

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