Das Thema Lkw-Sicherheit wird derzeit in der Politik heiß diskutiert. Die einen fordern schärfere Gesetze, die anderen
„Abschaltverbote“ für Assistenzsysteme. Auch in den Medien wurde in den vergangenen Monaten verstärkt von schweren Unfällen an Stauenden sowie zwischen Lkw und Radfahrern oder Fußgängern berichtet. Dabei ist die reine Zahl im Jahresvergleich in Deutschland im innerstädtischen Bereich ungefähr konstant geblieben, auf der Autobahn sogar gesunken. Dennoch ist jeder dieser Unfälle für Mercedes-Benz Lkw einer zu viel. Deshalb arbeiten Unfallforschung und Entwicklung fortlaufend an Systemen zur Unfallvermeidung und an deren systematischer Weiterentwicklung. Mercedes-Benz ist seit langer Zeit führend auf diesem Gebiet. Beispielsweise bei automatisierten Notbremssystemen oder beim Abbiege-Assistent, den Mercedes-Benz als vollintegriertes System derzeit als einziger Hersteller weltweit im Angebot hat.
Verschärfung von technischen Anforderungen zur Unfallverringerung
Unterstützung kommt beim Thema Lkw-Sicherheit auch aus der Politik. Die Zielsetzung ist dabei durchaus ehrgeizig: Halbierung der Zahl der im Straßen¬verkehr Getöteten innerhalb von zehn Jahren. Ein systematischer Ansatz, der beispielsweise zur Ausstattungspflicht mit automatisierten Notbremssystemen für neu zugelassene Lkw und Reisebusse seit November 2015 geführt hat – im November 2018 werden die technischen Anforderungen an solche Systeme verschärft. In der laufenden Revision der Richtlinie zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit schlägt die EU-Kommission unter anderem vor, alle Lkw und Busse ab 2024 verpflichtend mit Abbiege-Warnsystemen auszustatten. „Sobald die technischen Anforderungen an die Typprüfung von Abbiege-Assistenzsyste¬men festgelegt sind, müssen also alle anderen Hersteller dem Beispiel von Mercedes-Benz folgen. Das ist als Beitrag zur Verbesserung der Verkehrs¬sicherheit in ganz Europa zu begrüßen“, erklärt Dieter Schoch, zuständig für Nutzfahrzeugsicherheit im Bereich Politik und Außenbeziehungen bei Daimler. Auch die Bundesregierung hat sich der Verbesserung der Verkehrssicherheit angenommen. Mitte Juli hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine bundesweite Aktion zur schnellen Nachrüstung von Abbiege-Assistenten für Lkw aus dem Bestand ins Leben gerufen. Diese bildet die Grundlage für eine finanzielle Förderung. Die Anschaffung von Abbiege-Assistenzsystemen in Neufahrzeugen wird finanziell durch ein anderes Bundesprogramm unter¬stützt. Der Einbau von Notbremsassistenzsystemen ist seit November 2015 Pflicht für Neufahrzeuge. Der Ausstattungsgrad des Fahrzeugbestands liegt im Fernverkehr bei nunmehr etwa 50 Prozent.
Lkw mit Sicherheitssystemen verursachen deutlich weniger Unfälle
Dass automatisierte Notbremssysteme sehr positiv wirken, zeigt das reale Unfallgeschehen eindeutig: Aktuelle Untersuchungen in Niedersachen und Baden-Württemberg belegen, dass Lkw, die mit einem solchen System ausge¬stattet sind, deutlich seltener Unfälle verursachen als Lkw ohne ein solches System. Schoch ist überzeugt: „Die schnelle verpflichtende Einführung eines Abbiege-Assistenten würde zu den gleichen Ergebnissen kommen.“
Detaillierte Unfallanalyse zur Verbesserung der Systeme notwendig
Andererseits muss sehr genau geschaut werden, wie die Unfälle im Detail zustande kommen, um weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Mercedes-Benz setzt hier auf die hauseigene Unfallforschung, deren Ergeb¬nisse sowohl in den Weiterentwicklungsprozess für unsere Systeme als auch in die Diskussion mit dem Gesetzgeber über zukünftige Gesetzesanforde¬rungen eingehen. „Die Entwicklungsdynamik hier im Haus ist unheimlich hoch“, berichtet Schoch. „Die Sensorik wird technisch immer besser, die Algorithmen immer leistungsfähiger, die Systemauslegung insgesamt immer ausgefeilter.“ Außerdem wird die Vernetzung zwischen den Fahrzeugen, Informationen aus der Straßeninfrastruktur und Automatisierung zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Daher unterstützt Mercedes-Benz die Entwicklung einer integrierten Verkehrssicherheitsstrategie. Diese bezieht das Fahrzeug, den Fahrer und die Infrastruktur mit ein.
Abschaltbarkeit der Assistenzsysteme vom Gesetzgeber vorgeschrieben
In der Öffentlichkeit wird aktuell auch diskutiert, dass die besten Systeme nichts bringen, wenn sie durch den Fahrer abgeschaltet werden können. Die heutigen Systeme sind jedoch unter der gesetzlichen Rahmenbedingung entwickelt worden, dass der Fahrer jederzeit die Hoheit über sein Fahrzeug haben muss. Daher hat der Gesetzgeber die Abschaltbarkeit ursprünglich vorgeschrieben. „Diese macht aus unserer Sicht aber auch inhaltlich Sinn, dann wenn beispielsweise der Sensor durch ein Vorbaugerät verdeckt ist, wie im Schneepflugbetrieb von Fahrzeugen der Straßenmeisterei oder derzeit noch in einigen hochkomplexen Verkehrssituationen in der Stadt“, so Schoch. Die Weiterentwicklung der Technik, aber auch die Neujustierung der Gesetzeswelt, lässt nunmehr den Spielraum, die Diskussion über situative Abschaltbarkeit, eine automatische Wiedereinschaltung und die Auslegung der Übersteuer¬barkeit von Systemen durch den Fahrer neu zu bewerten. daimler.com
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