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Erste-Hilfe-Sets nach DIN 13164: Keine Ladenhüter kaufen

Der Inhalt eines Erste-Hilfe-Sets ist vorgeschrieben. Sets, die der DIN 13164 entsprechen, erfüllen die Anforderungen

in den meisten anderen europäischen Ländern.

Ratgeber: So bleiben Erste-Hilfe-Sets funktionstüchtig
Hilfe nach einem Unfall setzt meist voraus, dass brauchbares Verbandmaterial an Bord ist. In Deutschland ist das Pflicht. Auch der Inhalt eines Erste-Hilfe-Sets ist vorgeschrieben (DIN 13164). An welcher Stelle das Set unterzubringen ist, schreibt niemand vor. Sinnvoll ist ein gut sichtbarer Vermerk, wo es sich befindet, besonders dann sinnvoll, wenn der Wagen von unterschiedlichen Personen bewegt wird.

Achten Sie bereits beim Kauf eines neuen Erste-Hilfe-Sets auf das Verfallsdatum, damit Sie keinen Ladenhüter erwerben. Die Steril-Bestandteile sollten mindestens noch vier Jahre haltbar sein.

Kontrollieren Sie das Erste-Hilfe-Set im Auto regelmäßig, möglichst einmal im Jahr. Vorsicht:
Das auf Kasten oder Tasche gedruckte Verfallsdatum kann von jenem direkt auf den Verpackungen der sterilen Bestandteile abweichen.

Überprüfen Sie den Inhalt auf Vollständigkeit. Gleichen Sie ihn mit dem beiliegenden Inhaltsverzeichnis ab. Wurden Teile entnommen, sind diese zu ersetzen. Oft ist die Anschaffung eines komplett neuen Sets einfacher und günstiger, als der Ersatz einzelner Komponenten. Andererseits lassen sich unsterile Teile wie die Schere je nach Zustand länger nutzen als abgelaufene Steril-Teile.

Erste-Hilfe-Sets, die der DIN 13164 entsprechen, erfüllen die Anforderungen in den meisten anderen europäischen Ländern. Auch für Zweiradfahrer empfiehlt sich, eine Verbandapotheke mitzuführen – wenngleich hierfür in Deutschland keine Pflicht besteht. Dies gilt aber nicht unbedingt für das europäische Ausland, beispielsweise für Österreich, wenn auch der vorgeschriebene Inhalt meist weniger umfangreich sein muss. ampnet/Sm


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