In den europäischen Nachbarländern neigt sich die Sommerferienzeit dem Ende zu.
ACE-Verkehrslagebericht für das Wochenende 25. – 27.8.2017
Was sich in den vergangenen Wochen in endlosen Blechlawinen in Richtung Süden und an Nord- und Ostsee bewegte, kommt nun zurück – und dies in geballter Form. Wie der Autoclub ACE mitteilt, liegt das vor allem am Ferienende in Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
Auch in den europäischen Nachbarländern neigt sich die Sommerferienzeit dem Ende zu.
In Polen enden die Ferien, wie auch in Südholland, in Belgien und in den letzten Kantonen der Schweiz. So kommt es vor allem am Samstag und Sonntag auf den Heimreiserouten wieder zu langen Staus und Stockungen. Rund um Hamburg, auf den Routen von der Nord- und Ostsee und auf den Autobahnen in Süd- und Westdeutschland in nördlicher und nordwestlicher Richtung. Entwarnung für Erholungssuchende gibt es nicht, eine letzte große Reisewelle aus Baden-Württemberg und Bayern bevölkert die Routen in Richtung Süden.
Im Ausland sind ebenfalls verstärkt Heimreiseströme in Richtung Norden unterwegs. Dabei staut es sich oftmals vor Grenzübergängen, denn sowohl an den EU-Außengrenzen als auch an den Grenzen zu Deutschland oder Frankreich werden stichprobenartige Kontrollen im Rahmen diverser Ausnahmeregelungen durchgeführt.
Des Weiteren besteht an Mautstationen hohe Staugefahr. Hier wäre eine Möglichkeit, nicht die Mautstellen direkt vor den Grenzen abzuwarten, sondern eine Ausfahrt früher die Autobahn zu verlassen und das Stück über Land zurückzulegen. Ob sich dies zeitlich rechnet, bleibt aber ungewiss.
Wichtig für Urlauber in Österreich und Italien
In Tirol und Südtirol findet am Sonntag, den 27. August, der Ötztaler Radmarathon statt. Zeitweise Sperrungen verschiedener Pässe und einzelner Streckenabschnitte sind vorgesehen. Darunter beispielsweise die alte Brennerstraße, der Jaufenpass, das Timmelsjoch und weitere Streckenabschnitte rund um Sölden. Weitere Infos unter oetztaler-radmarathon.com/de. www.ace.de, ACE Auto Club Europa e.V.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.