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Erhöhte Geschwindigkeit

Auf Deutschlands Autobahnen so richtig dahinbrausen – nur fliegen kann noch sch?ner sein. Wer sich allerdings am Steuer seines Stra?enfahrzeugs mehrfach mit erh?hter Geschwindigkeit erwischen l?sst, ist deswegen sehr schnell auch seinen Pilotenschein los.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 2 B 492/06) hat jetzt betont, dass Verst??e im Stra?enverkehr berechtigte Zweifel an der Zuverl?ssigkeit eines Piloten begr?nden. „F?hrt der Mann wiederholt zu schnell mit seinem Auto, muss er als Inhaber einer Fluglizenz auch der beh?rdlichen Anordnung zu einer flugpsychologischen Untersuchung Folge leisten“, erkl?rt Rechtsanwalt Peter Muth (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute). Tut er das nicht, k?nne der Pilotenschein eingezogen werden.

So entschied das Gericht im Falle eines Privatflugzeugf?hrers, in dessen Flensburger Register sich sechs rechtskr?ftige Bu?geldbescheide wegen Geschwindigkeits?berschreitungen fanden. Obwohl der Mann seit ?ber 34 Jahren unfallfrei und ohne Beanstandungen am Luftverkehr teilgenommen hatte, warf ihm der Richter vor, in einem relativ kurzen Zeitraum so oft im Stra?enverkehr auff?llig geworden zu sein. Dabei sei nicht einmal von Belang, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung die Zahl der begangenen Verst??e in Wirklichkeit noch deutlich h?her liegen d?rfte. „Entscheidend ist vielmehr, dass dem Piloten die durch seine Verkehrsverst??e bedingten Sanktionen keine Mahnung waren und er sich zudem permanent weigert, seine Zuverl?ssigkeit durch eine flugpsychologische Untersuchung nachzuweisen“, erkl?rt der Rechtsanwalt.

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