Verkehrsberuhigte Bereiche, landläufig auch Spielstraßen genannt, haben sich bewährt. Sie zeigen keine grundsätzlichen Verkehrssicherheitsdefizite und werden von allen
Verkehrsteilnehmern weitestgehend akzeptiert. Allerdings ist das Geschwindigkeitsniveau deutlich zu hoch. Insgesamt passieren aber sehr wenige Unfälle. Probleme lassen sich am ehesten an den Übergängen zu den Hauptstraßen feststellen. Hier ereignen sich bis zur Hälfte aller Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegendem Sachschaden. Das sind Ergebnisse einer neuen Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV), die neue Erkenntnisse zu verkehrsberuhigten Bereichen zusammenträgt.
Die im Rahmen der Studie befragten 148 Städte und Gemeinden bewerten die Auswirkungen auf Aufenthaltsqualität, Straßenraumgestaltung und Geschwindigkeiten mehrheitlich positiv, sie sehen aber auch einen erhöhten Aufwand für die Erhaltung und den Betrieb. Die Effekte für die Verkehrssicherheit und die Verdrängung des Durchgangsverkehrs werden von der Hälfte der Befragten positiv eingeschätzt.
Wohnstraßen sind die mit Abstand unauffälligsten verkehrsberuhigten Bereiche. In verkehrsberuhigten Geschäftsstraßen geschehen zwar mehr als dreimal so viele Unfälle wie in den Zufahrtsstraßen zu Quartieren, allerdings bleibt das Niveau des Unfallgeschehens insgesamt sehr niedrig.
Geschwindigkeitsmessungen während der Untersuchung haben gezeigt, dass die angestrebte „Schrittgeschwindigkeit“ in aller Regel nicht erreicht wird. Die realen Durchfahrtgeschwindigkeiten liegen in Abhängigkeit der Gestaltung im Mittel etwa bei 18 km/h. Bei konsequenter Gestaltung, insbesondere mit Elementen, die die Geschwindigkeit reduzieren, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Aufpflasterungen, werden die niedrigsten Geschwindigkeiten erreicht.
Empfehlungen der UDV:
• Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau möglichst weit auf ein für Fußgänger und Radfahrer verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine „Abtrennung“ des Fahrrad- oder Fußgängerverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken.
• Die Übergänge aus verkehrsberuhigten Bereich ins übergeordnete Straßennetz müssen eindeutig und verständlich für die Verkehrsteilnehmer gestaltet und geregelt sein.
• Die derzeitigen Vorschriften begrenzen die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen auf Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen. Die Untersuchungen zeigen jedoch, dass verkehrsberuhigte Bereiche auch bei stärkerem Verkehr ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sein können, ohne dass die Sicherheit darunter leidet. Eine entsprechende Modifikation in der StVO und zugehörigen Verwaltungsvorschriften sollte deshalb geprüft werden.
• Um künftig das Unfallgeschehen in verkehrsberuhigten Bereichen besser analysieren zu können, ist bei der Unfallaufnahme auf eine saubere Differenzierung zwischen verkehrsberuhigten Bereichen mit „Spielstraßen-Beschilderung“ und Tempo-30-Zonen oder Straßen mit besonders niedriger zulässiger Höchstgeschwindigkeit zu achten.
Weitere Informationen auf www.udv.de.
Versicherungswirtschaft Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin, www.gdv.de
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