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Dachlawine von Lkw auf Auto – Wer zahlt?

Bei Dachlawinen von Lastwagen drohen nicht nur Bußgeld und Punkte: Kommt es zu einem Schaden, kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist:


Ratgeber: Dachlawinen von Lkw

Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Autofahrern, die hinter einem offensichtlich schlecht geräumten Lastwagen fahren, rät der Autoclub ADAC, ausreichend Sicherheitsabstand zu halten, denn sie müssen damit rechnen, dass sich Eisplatten lösen können.

Kommt es dennoch zu einem Schaden, kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen. Der Automobilclub ADAC empfiehlt daher, sich Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.

Jeder Lkw-Fahrer ist grundsätzlich für die Entfernung der Eisplatten verantwortlich. Ansonsten drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und auch Fahrverbote möglich. Auf vielen Autohöfen und Raststätten wurden bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet, an denen Trucker ihre Fahrzeuge gefahrlos enteisen können.

Auch Pkw und Wohnmobilfahrer sollten immer dafür sorgen, dass die Fahrzeugdächer vor Fahrtantritt schneefrei sind, da auch sie bei Schäden belangt werden können. ampnet/nic


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






2 Kommentare zu “ Dachlawine von Lkw auf Auto – Wer zahlt? ”

  1. André Mattheß

    Insofern es eine Möglichkeit gibt das Dach von Eis und Schnee zu befreien.
    Warum gibt es auf den LKW Parkplätzen auf Autobahnen keine derartige Möglichkeit wie z.B. am Grenzübergang D- Lindau/A- Hörbranz da Steht eine Gerüstanlage wo jeder LKW Fahrer die Möglichkeit dazu hat das Dach vom Auflieger bzw. Trailer von Schnee und Eis zu befreien.

  2. André Mattheß

    Ebenso ist es widersprüchlich wenn es angeblich Bundesweit derartige Möglichkeiten geben soll. Wenn ich aber auf einen Rastplatz stehe wo die nächste Möglichkeit vielleicht 20zig oder 50,0 km entfernt ist, wie soll das dann gehen.
    Und nicht jeder Autohof oder Raststätte hat derartige Möglichkeiten. Zum Beispiel die A5 von Frankfurt a. M. bis Basel nicht eine einzige Möglichkeit. Abgesehen von den Arbeitsschutz-Richtlinien die einzuhalten sind beißt sich schon die Katze in den eigenen Schwanz. Hier wurde wieder was in Bewegung gesetzt aber nur halb. Eine einzige Katastrophe wie das der Gesetzgeber abarbeitet.

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