Autofahrer müssen generell mit dem Entzug ihres Führerscheins rechnen, wenn bei ihnen THC im Blut nachgewiesen wird. Denn auch bei nur gelegentlichem Cannabis-Konsum ist von einer
Beeinflussung des Fahrverhaltens auszugehen. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 3 C 3.13).
Im verhandelten Fall war einem Autofahrer laut der D.A.S.-Versicherung nach einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen worden. Diese ergab eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml Blut-Serum. Das Landratsamt entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis.
Dieser wehrte sich gegen die Entscheidung und legte Rechtsmittel ein. Das Bundesverwaltungsgericht aber bestätigte die Entscheidung der Behörde. Von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren könne man nur dann ausgehen, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eintreten könne. Bei der gemessenen THC-Konzentration aber sei das nicht der Fall. mid/ts
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