Der Urlaub ist vorbei. Das Auto muss aufgeräumt werden. Beim Aufräumen sollte der Autofahrer auch gleich kontrollieren, ob der Verbandskasten keinen Schaden genommen hat. So sollte etwa auf das Verfallsdatum ein prüfender Blick geworfen werden. Denn was viele Autofahrer nicht wissen:
Teile des Notfallmaterials haben ein Verfallsdatum und müssen regelmäßig ausgetauscht werden.
Wichtig auch: Seit Anfang 2014 gilt für den kleinen Helfer eine neue Norm. Zu seinem Inhalt gehören jetzt ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstripps und -kuppenverbänden, Hautreinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße. Andere Teile wie Mullbinden wurden dafür gestrichen. Fehlt der kleine Kasten an Bord, müssen Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle fünf Euro Verwarnungsgeld zahlen. Bei der Hauptuntersuchung wird zudem ein geringer Mangel attestiert.
Beim Überprüfen des Verbandskastens kann auch gleich der Gepäckträger abmontiert werden. Denn der Gebrauch von Autogepäckträgern steigert den Verbrauch des Kraftstoffs, da sie den Luftwiderstand des Fahrzeugs erhöhen. Auch das Spielzeug muss aufgeräumt werden. Denn schließlich macht Kleinvieh auch Mist. mid/shw
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