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Kein Versicherungsschutz bei Kennzeichenmissbrauch

Bei Kennzeichenmissbrauch kein Versicherungsschutz. Wenn ein Kfz-Händler seinem Gebrauchtwagen-Käufer ein rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)überläßt, um dieses Fahrzeug vom Autohändler zur Wohnung zu überführen, so besteht bei einem Unfall auf dieser Fahrtstrecke Versicherungsschutz.

Wenn aber der Autokäufer dieses rote Kennzeichen bzw. Händlerkennzeichen noch benutzt, um später ein anderes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, so erlischt der Versicherungsschutz. Denn ein solcher vertragswidriger Kennzeichenmissbrauch ist vom Vertragszweck (Überführung des gekauften Fahrzeuges) nicht mehr gedeckt.

Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 316/04


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