Bei zu viel Promille kann das Auto zwangsversteigert werden. Zumindest in einigen Urlaubsländern ist das der Fall. Laut des ADAC muss etwa in Italien mit einer Zwangsversteigerung gerechnet werden, wenn der Fahrer mit
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über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird.
Auch in Dänemark kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat.
Hier liegt die Grenze bei 2,0 Promille.
Wer in Slowenien ein Bußgeld erhält, der sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs. Auch in Polizeigewahrsam kann der Fahrer genommen werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht. mid/shw
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