Falschparker aufgepasst. Wird ein falsch geparkter Pkw abgeschleppt, haftet die Gemeinde für Schäden,
die das Abschleppunternehmen am Auto verursacht.
Im verhandelten Fall hatte ein Abschleppunternehmen in städtischem Auftrag ein falsch geparktes Auto abgeschleppt und auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes abgestellt. Als der Eigentümer seinen Pkw später abholen wollte, stellte er fest, dass das Auto beschädigt worden war. Der Schaden: über 3.000 Euro.
Der Autofahrer verlangte daraufhin Schadensersatz.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage allerdings ab.
Die Begründung:
Die Klage habe sich nicht an den richtigen Adressaten gerichtet. Das Abschleppunternehmen habe „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt“. Die Verantwortung für ein mögliches Fehlverhalten des Abschleppdienstes treffe allein die Gemeinde (BGH, Az. VI ZR 383/12). mid/shw
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