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Auffahrunfall Schuldfrage

Schuldfrage bei einem Auffahrunfall – Der Auffahrende haftet nicht immer: Vorausfahrender darf nicht

ohne zwingenden Grund bremsen
Auffahrunfall: Keine Haftung des Auffahrenden

Kann ein Verkehrsteilnehmer nach einem Auffahrunfall beweisen, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund gebremst hat, kann dieser verpflichtet werden, den verursachten Schaden teilweise oder vollständig zu übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 71 O 2130/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr ein Autofahrer einem vorausfahrenden Wagen in das Heck, weil dieser plötzlich stark abbremste und zum Stehen kam. Der Vorausfahrende war der Meinung, dass der Hintermann die Schuld am Unfall trage, weil er ihm aufgefahren ist. Da die Schuldfrage außergerichtlich nicht zu klären war, klagte der Auffahrende vor Gericht.

Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger recht, da er den Beweis erbringen konnte, dass der Unfall durch die ungewöhnliche Fahrweise des Vorausfahrenden verursacht wurde. Das konnte der auffahrende Kläger mit einem Gutachten beweisen, das den Unfallhergang genau rekonstruieren konnte. Nach Aussagen von Sachverständigen und Zeugen hatte der Vorausfahrende ohne erkennbaren Anlass stark gebremst. „Da der Auffahrende nicht damit rechnen konnte, dass der Vordermann bremst, trägt dieser auch die Verantwortung für den Unfall“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). D-AH/ea www.deutsche-anwaltshotline.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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