Vorsicht beim Radfahren mit Promille. Wer nach ausgiebigem Gastst?tten- oder Biergartenbesuch auf das Auto verzichtet, ist grunds?tzlich auf dem richtigen (Heim-)Weg. Doch auch beim Radfahren sollte der wertvolle Autof?hrerschein nicht ganz au?er Acht gelassen werden, r?t der T?V S?d. Denn die Fahrerlaubnisbeh?rden k?nnen bei Trunkenheitsfahrten mit dem Rad ab 1,6 Promille Zweifel an der Fahreignung anmelden und zur Kl?rung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fordern.
L?ngere Tageszeiten und w?rmere Temperaturen locken wieder zu Ausfl?gen mit dem Drahtesel. Grunds?tzlich sollte dabei – wie beim Autofahren auch – auf alles verzichtet werden, was die Fahrfitness herabsetzt und die Unfallgefahr erh?ht. Dazu geh?ren zum Beispiel Telefonieren und Musikh?ren. Wer nicht auf Handy und Kopfh?rer verzichten kann, riskiert ein Bu?geld von bis zu 25 Euro.
Was viele nicht wissen: Nach sehr ausgiebigem Alkoholgenuss ist bei der Heimfahrt mit dem Fahrrad der F?hrerschein in Gefahr, so die Experten von T?V S?d. Ab 1,6 Promille droht die MPU, wenn der Radler erwischt wird. F?llt diese negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Allerdings verzichten bei 1,6 Promille die meisten schon freiwillig auf das Rad: Immerhin entspricht dieser Wert bei einem 80 Kilogramm schweren Mann ungef?hr acht halben Litern Bier oder acht Vierteln Wein.
Doch schon bei niedrigeren Promillewerten ist es empfehlenswert, das Fahrrad stehen zu lassen. Denn der Gleichgewichtssinn oder das Reaktionsverm?gen werden auch durch kleinere Alkoholmengen eingeschr?nkt. Die Unfallgefahr steigt. Und wer mit 0,3 Promille einen Unfall verursacht, riskiert eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. (autoreporter.net)
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