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Neuer Bußgeldkatalog kommt: Punktereform zum 01. Mai 2014

Die Punktereform wurde heute endgültig beschlossen. Der neue Bußgeldkatalog tritt am 01. Mai 2014 in Kraft. Der Bundesrat hat somit der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Damit steht einem Umbau des Registers, in dem aktuell über neun Millionen Bundesbürger eingetragen sind, nichts mehr im Weg.

In den vergangenen Monaten war die jetzt verabschiedete Reform unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums und mit aktiver Unterststützung des ADAC erarbeitet und das Punktsystem damit noch einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter gestaltet worden.

Die Möglichkeit, auch weiterhin Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abzubauen, ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Das neue Rabattsystem ist zunächst auf fünf Jahre befristet, dürfte allerdings nach Einschätzung des ADAC als Dauerregelung zum Punkteabbau erhalten bleiben. Da nach bisher geltendem Recht bis zu vier Punkte abgebaut werden können, lohnt es sich, noch vor der Neuregelung ein Seminar zu besuchen.

Kritisch sieht der Automobilclub die geplanten Verteuerungen im nächsten Bußgeldkatalog. Die Punktereform dürfe nicht dazu genutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben. Schon heute sei geplant, den Wegfall der Punkte für Vergehen ohne Verkehrssicherheitsrelevanz durch höhere Geldbußen auszugleichen. So verdoppelt sich beispielsweise die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro. Eine Anpassung sollte hier maßvoll und im richtigen Verhältnis zur Schwere des Vergehen stehen, meint der ADAC.

Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße,
die auch tatsächlich die Verkehrssicherheit gefährden. Andere werden nicht mehr erfasst und mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.

Die Einstufungen lauten: Vormerkung (bis zu 3 Punkte) , Ermahnung (4 – 5 Punkte) und Verwarnung“ (6 – 7 Punkte). Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei einem Stand von ein bis fünf Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. ampnet/jri


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