Sie sind hier:   Startseite / Radarkamera: Wie scharf muss ein Blitzerfoto sein?

Radarkamera: Wie scharf muss ein Blitzerfoto sein?

Ist nur ein scharfes Blitzerfoto beweiskräftig? Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Bamberg: Das Blitzerfoto einer Radarkamera muss den Verkehrssünder deutlich abbilden, um ihn vor Gericht zu identifizieren. Lediglich ein Verweis auf das Bild

.

reicht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg nicht aus. Die Richter hoben laut Deutschem Anwaltsverein (DAV) am 22. Februar (AZ: 2 Ss OWi 143/12) eine Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Im vorliegenden Fall wurde eine Autofahrerin wegen ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einer Geldstrafe von 160 Euro verurteilt. Der Richter des Amtsgerichts identifizierte die Frau pauschal anhand eines von vorne aufgenommenen Fotos der Videoüberwachungsanlage. Tatsächlich war die Frau aber nur schwer auf dem Bild zu erkennen: Die Kinnpartie wurde durch Armaturenbrett und Lenkrad verdeckt. Eine große Sonnenbrille überlagerte die Augenpartie sowie die Augenbrauen. Daher hob das Oberlandesgericht das Urteil wieder auf. Der Richter des Amtsgerichts hätte die auf dem Blitzerfoto erkennbaren charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben müssen, die ihm die Identifizierung ermöglicht hätten.
Das Gerichtsurteil wurde dem Amtsgericht zur erneuten Entscheidung vorgelegt. map/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben