Sie sind hier:   Startseite / Matsch und Schnee heben das ein oder andere Parkverbot

Matsch und Schnee heben das ein oder andere Parkverbot

in Österreich auf. Österreichs Verkehrsexperten haben sich vorgenommen, den teils beachtlichen Schilderwald einzudämmen, und nehmen dafür mitunter auch kuriose Situationen in Kauf.

So gibt es seit 2011 zunehmend wieder gelbe Linien am Fahrbahnrand beziehungsweise auf dem Randstein. Eine durchgehende, nicht unterbrochene Linie steht für ein Halteverbot, die unterbrochene gelbe Linie für ein Parkverbot. „Im Winter wird es dann allerdings diffizil“, warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. „Die gelben Linien gelten nämlich nur dann, wenn sie klar erkennbar sind. Verdecken Schnee, Schmutz oder darauf abgestellte Gegenstände die Linien, ist das Verbot aufgehoben.“
Tramposch, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, rät allen Winterurlaubern, sich mit Beweismitteln zu wappnen: „Steht das Fahrzeug mehrere Tage auf einer dünnen Schneedecke und setzt Tauwetter ein, kommt man schnell in Beweisnotstand.“ Für die Verkehrskontrolle nach der Schmelze ist ein so abgestelltes Auto eine verkehrswidrig abgestelltes Auto. Und das kostet.
Die gelben Bodenmarkierungen waren eigentlich 1994 abgeschafft worden. Nun gelten sie wieder als zeitgemäß, denn sie können dazu beitragen, weniger Verkehrsschilder aufzu-stellen. „Die Experten sagen, dass weniger Schilder besser geeignet sind, die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers auf sich zu ziehen“, erläutert Tramposch, dessen Kanzlei dem internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) angehört, „damit könnte ein Plus an Verkehrssicherheit gewonnen werden.“ Also wurden die gelben Linien 2011 reanimiert.
Wirklich Klarheit brachte das für die Verkehrsteilnehmer jedoch nicht. Denn die Variante, ein Halte- und Parkverbot mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, ist nur eine Möglichkeit, die den Planern eingeräumt wurde, keine Verpflichtung. Außerdem ist die Wirkung der gelben Linien bei Nicht-Sichtbarkeit nur dann aufgehoben, wenn keine anderen entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind oder ander Park- oder Halteverbote gelten.
Konsequent angewendet bedeuten die gelben Linien im Gegenzug weniger Verkehrsschilder. Ob Matsch- und Tauwetter dann zu mehr Kontrollen führen, ist bisher noch offen. „Da die Bestimmung noch recht neu ist, gibt es hierzu, soweit überblickbar, noch keine oberstgerichtliche Rechtsprechung“, merkt Verkehrsrechtler Tramposch an, „es wird sich daher erst noch zeigen, ob und inwieweit sich die gelben Bodenmarkierungen etablieren.“ www.tramposch-partner.com


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben